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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: Barbara06 am 18. September 2009, 10:22:29

Titel: BGH kippt 50-Euro-Pauschalgebühr bei Germanwings
Beitrag von: Barbara06 am 18. September 2009, 10:22:29

Karlsruhe (dpa) - Fluglinien dürfen keine hohe Pauschalgebühr fordern, wenn ein Kunde seine Bezahlung per Bankeinzug rückgängig macht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter erklärten eine entsprechende Klausel in den Geschäftsbedingungen von Germanwings für unwirksam. Darin wurde eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro gefordert. Die Kosten der Bearbeitung seien in der Regel sehr viel geringer, argumentierte das Karlsruher Gericht.

Quelle (http://www.general-anzeiger-bonn.de/print.php?k=news&itemid=10005&detailid=641113)
Titel: Re: BGH kippt 50-Euro-Pauschalgebühr bei Germanwings
Beitrag von: Barbara06 am 18. September 2009, 13:22:27
Harabeli das versteh ich nun nicht: Es geht doch darum das der Kunde quasi den Bankeinzug zurückzieht und sich sein Geld wiederholt.Aus welchen Gründen auch immer,sei es das er die Reise nicht antreten kann usw...

warum sollte deshalb die Konsequenz sein das Germanwings 5 Euro für das lastschriftverfahren erhebt? :tja:


Nur weil ihnen so Gelder flöten gehn? Soooo oft werden die Kunden ihr Geld doch wohl nicht zurückbuchen,oder?
Titel: Re: BGH kippt 50-Euro-Pauschalgebühr bei Germanwings
Beitrag von: Barbara06 am 18. September 2009, 16:37:24
Harabeli vielleicht stehe ich ja auf der leitung: Sind denn nicht Buchung und Bezahlung 2 unterschiedliche Vorgänge? Durch den Rückruf des Bankeinzugs wird doch nicht automatisch die eigentliche Buchung storniert....es kann ja auch z. Bsp. sein das die Bank die zahlung nicht ausführt da das koto nicht genügend gedeckt ist und der Kunde anders zahlen möchte da er in ein paar tagen Geld erwartet.... :tja: :tja: :-\