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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: Barbara06 am 29. November 2009, 08:19:25

Titel: Sturz von rutschiger Leiter im Heuschuber bringt Schadenersatz
Beitrag von: Barbara06 am 29. November 2009, 08:19:25
Macht eine Frau auf einem Bauernhof Urlaub und klettert sie bei Gelegenheit auch auf den Heuboden - hier wollte die Urlauberin den frisch geworfenen Nachwuchs der Hofkatze inspizieren -, kann sie vom Hofbesitzer Schadenersatz verlangen, wenn sie beim Heruntersteigen mit der Leiter ausrutscht und sich einen Fersenbeinbruch zuzieht.

In diesem Fall sprachen die Richter der Urlauberin den Ersatz deshalb zu, weil der Hofbesitzer darauf hätte achten müssen, dass die - frei zugängliche - Leiter am Heuboden befestigt war. Allerdings stuften die Richter das Mitverschulden der Frau erheblich höher als die Nachlässigkeit des Bauern ein und sprachen der Klägerin daher nur ein Drittel ihres Schadensbetrages zu. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (Aktenzeichen 3 U 1274/08). wob


Quelle : Welt