Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!
Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: Barbara06 am 12. September 2007, 13:03:40
-
Eine Urlauberin verpasste ihren Heimflug, weil der Weckdienst des Hotels nicht funktionierte, und klagte auf Schadenersatz. Ein Gericht gab ihr Recht - die gesamten Kosten für die Neubuchung bekommt sie jedoch nicht bezahlt.
Duisburg - Abflug verschlafen, Flieger weg: Weil der Hotel-Weckdienst versagte, verpasste eine Urlauberin nicht nur ihr Flugzeug, sie musste außerdem noch den vollen Preis für ein neues Flugticket zahlen. Sie verklagte daraufhin den Veranstalter auf Schadenersatz. Das Amtsgericht Duisburg entschied, dass ein Versagen des Weckdienstes als Reisemangel gelten kann, der Veranstalter muss in einem solchen Fall mit haften, wie die Neue Juristische Wochenschrift berichtet.
Der Reiseveranstalter muss die Kosten allerdings nur zur Hälfte erstatten. Die Klägerin hätte sich zur Sicherheit aber auch einen eigenen Wecker stellen müssen, befand das Gericht. Daher müsse sie die andere Hälfte des Schadens tragen.
sto/dpa
Aktenzeichen: 51 C 6214/05
-
Hallo Babs, bluemchen
den Flug haben wir nicht verpaßt und ich nehme an, das man uns spätestens wenn der Transferbus vor dem Hotel gestanden hätte und wir nicht anwesend, das man uns dann aus dem Bett geholt hätte.
Das wäre dann aber ein Chaos und das am frühen Morgen oder sollte ich sagen mitten in der Nacht ;D ;D ;D
Im Hotel Meryan, Karaburun hatten wir uns eintragen lassen, Weckzeit 01:15 Uhr, dies wird auf einer Liste vermerkt und dann wohl erst im Compterprogramm hinterlegt.
Weckruf Fehlanzeige o.O, aber wer schläft die Nacht vor der Abreise schon richtig, man hat sich zum Entspannen einfach nur noch für 2 Stündchen hingelegt.
Also wir uns gerichtet und dann mit Sack und Pack runter.
Klar habe ich erst einmal nachgefragt, was denn mit unserem Weckruf passiert wäre, habe ja Verständnis wenn mal was vergessen wird, aber nee, die wissen das Ihre Anlage nicht funktioniert und haben es dann nicht mal nötig manuell den Telefonhörer in die Hand zu nehmen :'( :-\ und einen Anruf zu tätigen.
Nicht das zig Leute die Nacht abgereist sind, wir haben schnell noch einen Blick auf die ausliegenden Listen geworfen, wir waren die Einzigsten.
Ob die uns behalten wollten :freu:
Lg.
Ute bluemchen
-
Der Reiseveranstalter muss die Kosten allerdings nur zur Hälfte erstatten. Die Klägerin hätte sich zur Sicherheit aber auch einen eigenen Wecker stellen müssen, befand das Gericht. Daher müsse sie die andere Hälfte des Schadens tragen.
Ja klar doch. >:( Wenn ich einen eigenen Wecker dabei habe, dann brauche ich auch keinen Weckruf mehr! ::)
LG Bienchen :love: