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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: Barbara06 am 24. April 2010, 07:33:40

Titel: Spät am Flugzeug: Tür muss nicht wieder geöffnet werden
Beitrag von: Barbara06 am 24. April 2010, 07:33:40
Frankfurt (dpa/tmn) - Eine bereits geschlossene Flugzeugtür muss für spät zum Abflug erscheinende Passagiere nicht noch einmal geöffnet werden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt hervor.  

Im verhandelten Fall (Aktenzeichen: 16 U 18/08), über den die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet, ging es um die Reise einer Familie nach Südafrika. Wegen eines verspäteten Zubringerflugs aus Hamburg waren die Eltern und ihre Kinder ohnehin zeitlich knapp zum Umsteigen in Frankfurt eingetroffen. Vor dem Einsteigen in die Maschine nach Kapstadt fiel dann auf, dass der Kinderausweis der Tochter nicht Südafrikas Einreisebestimmungen entsprach, weil es keine komplett freie Seite für Sichtvermerke mehr gab. Der Vater ließ den Ausweis des Mädchens von den Behörden ändern, erreichte mit seiner Familie den Flugsteig aber erst, als die Türen schon geschlossen waren.

Die insgesamt vier Reisenden mussten einen knapp fünf Stunden späteren Flug nach Johannesburg nehmen und von dort nach Kapstadt weiterreisen. Vor Gericht forderten sie Ausgleichszahlungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung und 60 Euro für Essen und Getränke. Das Gericht wies die Klage ab. Es hätten «vertretbare Gründe für die Nichtbeförderung» vorgelegen, die von der Familie zu verantworten gewesen seien. Und es komme zwar vor, dass in Ausnahmefällen eine Flugzeugtür für spät ankommende Gäste noch einmal geöffnet wird. «Würde jedoch ein genereller Anspruch darauf bestehen, wäre eine erhebliche Störung des Flugverkehrs zu erwarten», befand das OLG.

Quelle : SZ
Titel: Re: Spät am Flugzeug: Tür muss nicht wieder geöffnet werden
Beitrag von: Limi am 24. April 2010, 07:40:21
 Vor Gericht forderten sie Ausgleichszahlungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung und 60 Euro für Essen und Getränke

 :klatsch: :klatsch: :klatsch: Wegen 60€??? Und dann noch wegen eigener Blödheit??? Mir fehlen die Worte...
Titel: Re: Spät am Flugzeug: Tür muss nicht wieder geöffnet werden
Beitrag von: Barbara06 am 24. April 2010, 07:43:32
Es gibt Leute.....- unglaublich !! :wut: :wut:
Titel: Re: Spät am Flugzeug: Tür muss nicht wieder geöffnet werden
Beitrag von: Arkadas am 24. April 2010, 08:10:25
Sicherlich wieder ein Fall einer Rechtschutzversicherung - des Anwalts Liebling! (http://t3.gstatic.com/images?q=tbn:Sob_a4iuW9lnmM:http://www.klemm-bau.de/blog/wp-content/uploads/2009/03/geld.jpg)

Werner

Titel: Re: Spät am Flugzeug: Tür muss nicht wieder geöffnet werden
Beitrag von: Edgar am 24. April 2010, 08:36:23
Das bestärkt mich wieder in der Meinung, für Rechtsschutzversicherungen eine gesetzliche Mindest-Selbstbeteiligung einzuführen.
Titel: Re: Spät am Flugzeug: Tür muss nicht wieder geöffnet werden
Beitrag von: DeJe am 24. April 2010, 08:58:05
Wenn es wirklich nur darum ging, die Tür noch einmal zu öffnen, muss man doch sagen, dass die Airlines nicht gerade Kundenfreundlich gehandelt hat, das wären ein paar Minuten, die man auf den Weg bis Südafrika sicher hätte locker aufholen können.
Titel: Re: Spät am Flugzeug: Tür muss nicht wieder geöffnet werden
Beitrag von: Edgar am 24. April 2010, 09:02:41
Wer die Erfolgsaussichten einigermaßen realistisch beurteilt und nicht nach dem Motto "Ich hab ja nix zu verlieren" handelt, wird sich auch von einer Selbstbeteiligung von 150 Euro nicht abschrecken lassen. Zumal jemand, der sich eine teure Rechtsschutzversicherung leisten kann, nicht an der Armutsgrenze liegt.