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Türkeiforum - Touristik - Reisenews - Veranstalter - Airlines - Reiserecht => Reiserecht - Urteile! => Thema gestartet von: Ute13 am 06. Oktober 2010, 07:31:32

Titel: Neues OLG-Urteil: Frühbucherrabatt darf verlängert werden
Beitrag von: Ute13 am 06. Oktober 2010, 07:31:32
Reiseveranstalter dürfen Frühbucherrabatte für ihre Angebote verlängern, wenn sich die Marktlage unerwartet verändert. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor.

Wie dapd berichtet, hatte eine Verbraucherzentrale gegen einen Veranstalter von Kinder- und Jugendreisen wegen irreführender Werbung geklagt. Der Reiseveranstalter hatte auf seiner Internetseite mit einem zeitlich befristeten Frühbucherrabatt für sein Angebot geworben, den Preisnachlaß aber auch nach Ablauf der Frist zunächst weiter eingeräumt. Die Verbraucherschützer sahen darin eine Irreführung der Kunden.

Der 4. Zivilsenat des OLG wies die Klage der Verbraucherzentrale auch in zweiter Instanz ab. Es handele sich nicht um einen Versuch der Irreführung, da der Reiseveranstalter ursprünglich den Rabatt nur befristet habe gewähren wollen. Entwickle sich die Marktlage unerwartet, könne aber ein Reiseveranstalter auch noch nach Fristablauf zugunsten der Verbraucher Preisnachlässe gewähren und sei daran nicht aus irreführungsgesichtspunkten gehindert, befand das Gericht.

Der Senat ließ Revision gegen das Urteil zu (Aktenzeichen: Oberlandesgerichts Hamm I-4 U 52/10).

Quelle (http://www.tourexpi.com/de-intl/news.html~nid=32006)

wenn sie es verlängern finde ich ja noch nicht einmal so schlimm, aber wie sieht es aus wenn nach den Frühbucherpreisen noch verminderte Preise kommen?
Dann ist der Frühbucher doch angeschmiert.
Titel: Re: Neues OLG-Urteil: Frühbucherrabatt darf verlängert werden
Beitrag von: TC Melanie am 06. Oktober 2010, 07:47:43
in der regel zeigen sich die veranstalter kulant und reduzieren den gebuchten preis! wenn es denn kein einmaliger aktionspreis ist!
wenn man sein vermeintliches schnäppchen allerdings anderweitig bei einem anderen veranstalter zum späteren zeitpunkt findet, hat man halt pech gehabt!
Titel: Re: Neues OLG-Urteil: Frühbucherrabatt darf verlängert werden
Beitrag von: Ute13 am 06. Oktober 2010, 08:10:48
in der regel zeigen sich die veranstalter kulant und reduzieren den gebuchten preis! wenn es denn kein einmaliger aktionspreis ist!
wenn man sein vermeintliches schnäppchen allerdings anderweitig bei einem anderen veranstalter zum späteren zeitpunkt findet, hat man halt pech gehabt!

das mit den anderen Veranstaltern, das ist Ok, aber gerade im letzten Jahr haben einige Veranstalter nach den Frühbucherrabatten, weil das Geschäft wohl nicht so lief wie erwartet, die Preise gesenkt und das hätte da mal mitentschieden werden sollen und mit der Weitergabe an die Frühfrühbucher haben sie sich wohl schwer getan wenn nicht lieber zu sagen, diese nicht gewährt.

Titel: Re: Neues OLG-Urteil: Frühbucherrabatt darf verlängert werden
Beitrag von: TC Melanie am 06. Oktober 2010, 08:20:45
alle machen es nicht! aber doch einige  ;) man muss nur den richtigen buchen  :P
Titel: Re: Neues OLG-Urteil: Frühbucherrabatt darf verlängert werden
Beitrag von: Ute13 am 06. Oktober 2010, 09:47:26
alle machen es nicht! aber doch einige  ;) man muss nur den richtigen buchen  :P

ach Du meintest doch bestimmt  All....  ;D ;D ;D

LG Ute