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Türkei - Land und Leute => Interessante Webseiten! => Thema gestartet von: Carlos am 18. April 2017, 15:37:08

Titel: Söp erste Anlauf­stelle für Flug­gäste/EU-Verordnung 261/2004
Beitrag von: Carlos am 18. April 2017, 15:37:08
>> Fluggasthelfer-Portale << (http://www.tuerkei-reiseinfo.de/Forum/index.php?topic=16449.0) wie Flightright, EUclaim u.ä. kennen mittlerweile sicher viele Reisende.

Der Weg über die Söp, die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr in Berlin, ist (glaube ich) weniger bekannt. Diese ist eine Möglichkeit (ohne Abzüge) an Entschädigungen durch die EU-Verordnung 261/2004 zu gelangen.



Schlichtungs­stelle erste Anlauf­stelle für Flug­gäste

Was die kommerziellen Flug­gast­helfer unerwähnt lassen: es gibt eine Möglich­keit für verärgerte Flug­gäste, 100 Prozent der ihnen zustehenden Entschädigung zu bekommen. Dieser Weg führt über die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (Söp) in Berlin. Wer von der Fluggesell­schaft abge­wimmelt wird, kann bei der Söp einen Schlichtungsantrag stellen. Alle deutschen Air­lines und viele ausländische Flug­linien sind mitt­lerweile bereit, an einem Schlichtungs­verfahren bei der Söp teil­zunehmen. Ziel der Söp ist es, inner­halb von 90 Tagen nach Eingang einer Verbraucher­beschwerde zu einem Schlichtungs­ergebnis zu kommen.


- Der Weg zur Entschädigung über die Schlichtungs­stelle steht Verbrauchern allerdings nur dann frei, wenn sie die Air­line zuvor selbst ange­schrieben und zur Zahlung aufgefordert haben. Erst wenn dieser Versuch ergeb­nislos geblieben ist, nimmt die Söp eine Beschwerde an.


Musterschreiben zur Anmeldung von Ansprüchen z.B. vom ADAC >> klick << (https://www.adac.de/_mmm/pdf/Anspruch%20Flugannullierung%20Formular%202012%20NEU_123444.pdf)


- Ein Risiko gehen Flug­gäste dabei nicht ein. Niemand muss den Schlichtungs­vorschlag der Söp annehmen. Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei.

Quelle: test.de  :beitrag: (https://www.test.de/Entschaedigung-bei-Flugreisen-Sofort-Geld-hohe-Abzuege-5166776-0/) Im Artikel wird auch die Vorgehensweise der Fluggasthelferportale beschrieben.


Den Schlichtungsantrag kann man online ausfüllen >> klick zum Formular << (https://soep-online.de/beschwerdeformular-flug.html)
Titel: Re: Söp erste Anlauf­stelle für Flug­gäste/EU-Verordnung 261/2004
Beitrag von: TC Melanie am 18. April 2017, 19:40:20
sagt mir nu nix, hört sich aber gut an.
manche von diesen portalen sind inzwischen so dreist und schreiben uns an wegen flugverspätungen, ausfällen und co. um kunden zu fischen und natürlich mitzukassieren.