Lockreiz für wilde Tiere: Ein Urlauber ging auf dem Gelände seines Hotels in Kenia mit einer Banane spazieren und wurde prompt von einem Affen attackiert. Der Mann verklagte seinen Veranstalter - das Gericht aber verwies auf den gesunden Menschenverstand.
Wenn man in Afrika mit einer Banane in der Hand herumläuft, darf man sich nicht wundern, wenn man vom wilden Affen gebissen wird. Diese Ansicht vertrat am Dienstag das Kölner Amtsgericht. Der Richter traf zwar noch keine endgültige Entscheidung, deutete aber bereits an, dass er die Klage eines Urlaubers gegen einen Reiseveranstalter abweisen werde. Er verwies auf den "gesunden Menschenverstand".
Der Kenia-Tourist klagt auf Schadenersatz. Er war auf dem Hotelgelände von einem wilden Affen angefallen und in den Zeigefinger gebissen worden. Der Affe hatte es wohl auf eine Banane abgesehen, die der Mann vom Hotelfrühstück mit nach draußen genommen hatte. Die Wunde entzündete sich später und musste behandelt werden. Der Urlauber argumentiert, dass ihn der Reiseveranstalter hätte warnen müssen.
Dieser sagt jedoch, dass sich im Eingang des Hotel-Restaurants durchaus Schilder mit dem Hinweis befunden hätten, dass man kein Essen mit nach draußen nehmen dürfe. Englischsprachige Schilder hätten auch das Füttern von Affen verboten. "Wo wilde Affen leben, läuft man nicht mit einer Banane herum", sagte der Anwalt des Reiseveranstalters. Der Richter erklärte: "Es ist ja nicht so, dass das Hotel nichts gemacht hat."
Kölner Amtsgericht, Aktenzeichen 138 C 379/10
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