Reiseveranstalter haften nicht für jeden Sturz auf dem nassen Boden eines Hotelbadezimmers.
Das geht aus einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil das Landgerichts Frankfurt hervor. Die Richter wiesen die Schmerzensgeld- und Schadenersatzklage einer Urlauberin zurück (Az: 30 C 3631/06-24).
Die Frau war beim Verlassen der Duschkabine auf dem nassen Boden ausgerutscht und hatte sich verletzt. Zur Begründung ihrer Klage führte sie an, das Hotel habe nur ein loses Badetuch als Vorlage vor die Kabine gelegt und keine mit Noppen am Boden befestigte Matte.
Laut Urteil ist der Sturz jedoch ausschließlich auf das Ungeschick der Urlauberin zurückzuführen, die die Kabine offenbar "rückwärts mit einem Spreizschritt" habe verlassen wollen. Die Rutschgefahr auf einer nassen Duschvorlage im Badezimmer sei eine zum allgemeinen Lebensrisiko gehörende Gefahrensituation, auf die jeder mit erhöhter Vorsicht reagieren müsse. Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen müsse ein Hotel nur dann treffen, wenn von vornherein hauptsächlich Senioren oder gebrechliche Menschen dort zu Gast seien, heißt es in der Entscheidung.
Quelle: focus online
das weiss man doch eigentlich oder? eine grössere gefahr finde ich die manchmal ekelhaft hohen wannenränder......bis man sein bein hier hochhievt, kann man mit dem anderen auch blöde wegditschen!