Die Anpassung einer Zahnspange ist eine langwierige Angelegenheit, und es sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen erforderlich. Hat die GKV wegen nicht ausreichender Fehlstellung schon im Vorfeld eine Kostenübernahme für die Spange abgelehnt, wird sie auch nicht für die Kosten der Nachbehandlung durch einen hiesigen Kieferorthopäden aufkommen.