Angenommen, Du könntest beweisen, daß Du angerufen hast, dann könntest Du aber immer noch nicht beweisen, daß Dir der Rückflug bestätigt wurde, sofern Du das Telefonat nicht heimlich aufgezeichnet hast, was wiederum rechtlich gar nicht zulässig wäre.
Insofern halte ich die ganze Klausel in den AGB wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden für höchst bedenklich.