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Autor Thema: Sturz über Fußmatte allgemeines Lebensrisiko  (Gelesen 1408 mal)

3 Antworten am Sturz über Fußmatte allgemeines Lebensrisiko
am: 02. Dezember 2013, 11:30:16

Offline TC Melanie

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    • Fly away Die Reiseagentur - Traumland Türkei vom Profi!
Endlich Erholung! Das denken sich Urlauber, wenn sie an ihrem Hotel ankommen. Doch dann macht einem die Fußmatte am Eingang einen Strich durch die Rechnung. Darüber stürzte eine Frau. Sie forderte später vor Gericht Schadenersatz.

Ein Reiseveranstalter haftet laut dpa nicht dafür, wenn ein Urlauber am Hoteleingang über eine Fußmatte stolpert. Dem Urlauber stehe kein Schadenersatz zu, entschied das Oberlandesgericht Bamberg (Az.: 5 U 36/12). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.

 

In dem Fall hatte die Klägerin eine Pauschalreise in die Türkei gebucht. Vor dem Eingang des Hotels lag eine zwei Zentimeter dicke Fußmatte. An den Längsseiten waren breite Abschlussleisten angebracht, an den Schmalseiten dagegen nicht. Obwohl der Eingangsbereich nachts beleuchtet war, stürzte die Urlauberin und forderte vom Reiseveranstalter Schadenersatz.

 

Dem widersprachen die Richter. Der Sturz sei ein allgemeines Lebensrisiko. Der Hotelbetreiber oder der Reiseveranstalter hätten die Matte nicht beseitigen müssen, da ihre Beschaffenheit den Hotelgästen ohne weiteres ersichtlich gewesen sei. In Deutschland würden solche Schmutzmatten zwar oft bündig mit der Oberfläche verlegt. In der Türkei könne der Urlauber das jedoch nicht voraussetzen.

Quelle: tourexpi

 :klatsch: auf welche gedanken machen kommen......ich werde nun mal krampfhaft überlegen, mit was ich mir die urlaubskasse aufbessern könnte!  :-\
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #1
am: 02. Dezember 2013, 17:20:37

Offline Arkadas

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Da hatte ich aber intensivere Gedanken!

Das Hotel in der Türkei letzten Winter hatte einen sehr langen Zugang (ohne Dach) aus glatten Steinen und wenn  es geregnet hat, war das ne prima Schlinderbahn .... aber ich musste als Gehbehinderter jeden 2 Tag morgens über diesen Zuweg, der dann noch feucht vom Tau war! Arsch gefährlich. Habe ich auch als persönliches Lebensrisiko angesehen - wenn man nicht an den blöden Architekten gedacht hat der da die Überdachung ausgelassen hatte.

Es betraf aber auch jeden an und abfahrenden Transferbus, bzw. die Passagiere! Die Hotelangestellten bemühten sich zwar immer dort mit der Gummifletsch zu wischen, aber die Transferbusse bzw. die Regenschauer hielten sich nicht dran!

Antwort #2
am: 03. Dezember 2013, 05:51:09

Offline Arkadas

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Dann sind wir wieder bei der gummiartigen Definition von Fahrlässigkeit. Beginnt die bei der generellen Verwendung von so glatten Steinen oder bei der Nichterbauung von Regenschutz oder von den Bemühungen das Abzutrocknen?

Unsinn, ich kann mir jederzeit die Haxen brechen und da gehört Regen zu den allgemeinen Lebensrisiken!

Aber generell deckt sich das mit meinen Beobachtungen der letzen Wochen und Monaten! Menschen schauen kaum noch dorthin wo sie hinlaufen.  Sie sind es gewohnt, dass irgendwelche Ordnungen Hindernisse wegräumen, so dass sie in Ruhe beim Gehen telefonieren oder simsen können. Oder schlicht in den Himmel rein gucken! Bei Hindernissen, zumal welche die sich bewegen, erschrecken sie dann und haben dann prompt ein schlechtes Gewissen!

Antwort #3
am: 03. Dezember 2013, 13:09:17

Offline Arkadas

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Ich gedenke deswegen nicht zu klagen! Ende im Gelände!