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Autor Thema: Turkish Airlines droht Prozess wegen Kaffee-Verbrühung  (Gelesen 1309 mal)

1 Antworten am Turkish Airlines droht Prozess wegen Kaffee-Verbrühung
am: 29. Januar 2014, 10:52:16

Offline TC Melanie

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Die Klage wurde in Istanbul eingereicht.

Wie ein türkischer Rechtsanwalt auf der Webseite „anwalt24.de“ berichtet, verbrühte eine Stewardess der Turkish Airlines einer Mandantin beim Flug den Oberschenkel mit sehr heißem Kaffee, so dass es zu Verbrennungen zweiten Grades kam.

 

Die Reisende musste danach in einem Krankenhaus in Istanbul behandelt werden und ihre Urlaubsfreuden wurden durch die erlittenen Schmerzen und mehrere Krankenhausbesuche erheblich beeinträchtigt.

 

Turkish Airlines lehnte bisher jede Art von Forderung der Reisenden ab und lässt sich durch Anwälte vertreten. Eine Einigung ist nicht in Sicht. Deshalb wird es nun zu einem Gerichtstermin in Istanbul kommen, mit einem Urteil sei bis Juli 2014 zu rechnen, heißt es in dem kurzen Bericht.

 

In Deutschland hat das Landgericht Frankfurt in einem ähnlichen Fall eine ägyptische Fluggesellschaft zur Zahlung von Schmerzensgeld und zum Ersatz von Zahlungen für die verdorbene Urlaubsreise an die Klägerin verurteilt. Bleibt abzuwarten, wie sich das Istanbuler Gericht entscheiden wird.

Quelle: tourexpi

mir ist sowas vor vielen jahren in einer ltu passiert, ich wäre aber nie auf die idee gekommen jemanden zu verklagen!!! die stewardess hat das doch nicht mit absicht gemacht!

was meint ihr?
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #1
am: 29. Januar 2014, 11:44:52

Offline kukisoft

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... die stewardess hat das doch nicht mit absicht gemacht!
was meint ihr?
Es ist davon auszugehen, dass sie es nicht mit Absicht gemacht hat. Dann wäre sie zumindest "haftpflichtig" als Verursacherin möglicher Folgen.
Bei Vorsatz wäre es sogar eine Stafttat.
Ich würde aber auch immer abwägen, welche Folgen dieses Ereignis für mich hat.
Für einen Bagatellschaden würde ich auch niemanden verklagen.
In diesem dargestellten Fall waren die Folgen aber schon sehr erheblich und deshalb kann ich die geschädigte Reisende durchaus verstehen, wenn sie einen Schadenersatz einklagt.