Fluggäste haben drei Jahre Zeit, um mögliche Ansprüche auf eine Ausgleichsleistung anzumelden. Das gilt auch, wenn es sich um eine Pauschalreise gehandelt hat
Auch bei einer Pauschalreise haben Fluggäste bis zu drei Jahre Zeit, gegebenenfalls Ausgleichsleistungen zu fordern. Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 29 C 3591/13-44). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".
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