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Autor Thema: Drei Jahre Verjährungsfrist für Ausgleichsleistung  (Gelesen 1372 mal)

0 Antworten am Drei Jahre Verjährungsfrist für Ausgleichsleistung
am: 08. Dezember 2014, 09:32:38

Offline TC Melanie

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    • Fly away Die Reiseagentur - Traumland Türkei vom Profi!
 Fluggäste haben drei Jahre Zeit, um mögliche Ansprüche auf eine Ausgleichsleistung anzumelden. Das gilt auch, wenn es sich um eine Pauschalreise gehandelt hat

Auch bei einer Pauschalreise haben Fluggäste bis zu drei Jahre Zeit, gegebenenfalls Ausgleichsleistungen zu fordern. Dies entschied das Amtsgericht Frankfurt (Az.: 29 C 3591/13-44). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

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Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!


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