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Autor Thema: Verbraucherzentrale siegt: Rückflugtickets bleiben gültig  (Gelesen 1434 mal)

3 Antworten am Verbraucherzentrale siegt: Rückflugtickets bleiben gültig
am: 19. Dezember 2007, 16:26:59

Barbara06

  • Gast
Ein Rückflugticket bleibt laut einem Urteil des Frankfurter Landgerichts auch dann gültig, wenn der Reisende den Hinflug nicht angetreten hat. Das Gericht habe damit ein wichtiges Signal gegen das sogenannte Cross-Ticketing der Fluggesellschaften gesetzt, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch in Berlin mit. Der Verband gewann damit in erster Instanz ein Musterverfahren gegen British Airways (Az 2-2 O 243/07). Ein weiteres Verfahren gegen die Lufthansa ist noch nicht abgeschlossen. British Airways kann in Berufung gehen.

Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einiger Fluggesellschaften verlieren Flugtickets ihre Gültigkeit, wenn die Flüge nicht in der auf dem Billett angegebenen Reihenfolge genutzt werden. Damit verfällt ein gebuchter und bezahlter Rückflug, wenn der Hinflug etwa wegen Krankheit nicht angetreten werden kann. Nach der Entscheidung des Landgerichts ist diese Klausel unzulässig. Der vzbv hatte vor dem Urteil bereits 15 Fluggesellschaften abgemahnt, darunter Air France, Austrian Airlines und Spanair.

Adresse:
http://www.n-tv.de/894920.html

Antwort #1
am: 19. Dezember 2007, 16:45:17

Offline Ute13

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Zitat
Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einiger Fluggesellschaften verlieren Flugtickets ihre Gültigkeit, wenn die Flüge nicht in der auf dem Billett angegebenen Reihenfolge genutzt werden.


die Leistung wurde doch bezahlt, nicht storniert etc., somit kann der Fluggast doch auch die Leistung in Anspruch nehmen und nicht noch einmal ein Ticket zahlen.

Oder haben die Fluggesellschaften bisher sofort nach nicht angetretenen Hinflug das Geld für die Flüge Rückerstattet???

Antwort #2
am: 19. Dezember 2007, 16:59:10

Barbara06

  • Gast
Ne Ute so wie ich das verstehe eben nicht ! Wenn ich das richtig gelesen habe ist wohl der Rückflug quasi verfallen wenn Du den Hinflug nicht ordnungsgemäss angetreten hast....

Aber dieses wurde jetzt für unrechtmässig erklärt.

LG babs

Antwort #3
am: 19. Dezember 2007, 17:19:00

Offline Ute13

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Ne Ute so wie ich das verstehe eben nicht ! Wenn ich das richtig gelesen habe ist wohl der Rückflug quasi verfallen wenn Du den Hinflug nicht ordnungsgemäss angetreten hast....

Aber dieses wurde jetzt für unrechtmässig erklärt.

LG babs

so habe ich es auch gelesen Babs, aber bezahlt hat der Kunde ja beide Flüge und die bekommen ja mit, das der Hinflug nicht angetreten wurde,
daher meinte ich, ob da sofort eine Geldanweisung für den Rückflug erfolgt ist.

Wenn ich im Restaurant ein Menü bestelle bekommt man dann die Nachspeise nicht mehr wenn man das Hauptgericht nicht aufißt  ;D