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Autor Thema: BGH-Urteil Fluggastrechte bei ‘Wet Lease’  (Gelesen 2576 mal)

2 Antworten am BGH-Urteil Fluggastrechte bei ‘Wet Lease’
am: 13. Oktober 2017, 08:24:42

Offline TC Melanie

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Es zahlt das Unternehmen, bei dem der Flug gebucht wurde
BGH-Urteil Fluggastrechte bei ‘Wet Lease’: Es zahlt das Unternehmen, bei dem der Flug gebucht wurde
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Anspruch auf Ausgleichsleistung nach der Fluggastrechteverordnung nicht gegenüber dem Luftfahrtunternehmen, dessen Flugzeug und Besatzung aufgrund einer "Wet-Lease-Vereinbarung" eingesetzt wurden, geltend zu machen ist, sondern gegenüber dem Luftfahrtunternehmen, bei dem der Fluggast den Flug gebucht hat.

http://www.tourexpi.com/de-de/news/bgh-urteil-fluggastrechte-bei-wet-lease-es-zahlt-das-unternehmen-bei-dem-der-flug-gebucht-wurde-137092.html

 :victory:
Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

Im Leben geht es nicht darum zu warten, bis das Unwetter vorbei zieht, sondern zu lernen im Regen zu tanzen!

Antwort #1
am: 13. Oktober 2017, 09:15:20

Offline cornelia

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Hab ich das richtig verstanden?
Wenn ich über die Swiss HP einen Flug buche, dieser aber durch die Fluggesellschaft XY ausgeführt wird.
Muss Swiss dafür gerade stehen?

Antwort #2
am: 13. Oktober 2017, 11:41:05

Offline TC Melanie

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Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und dass man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen lässt.

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