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Autor Thema: Veranstalter streichen Urlaubsziele von Frühbuchern  (Gelesen 3594 mal)

2 Antworten am Veranstalter streichen Urlaubsziele von Frühbuchern
am: 04. April 2016, 10:49:38

Offline Ute13

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 Wegen Terrorangst planen Reiseanbieter um - allerdings ziehen sie dabei Frühbucher über den Tisch. Sie verlieren Urlaubstage oder sollen woanders hinreisen. Alles müssen sich Touristen aber nicht gefallen lassen.

Viele Deutsche sind gern früh dran, wenn es um ihre Urlaubsbuchung geht. Zum einen locken ansehnliche Rabatte, zum anderen ist die Auswahl an Flugzeiten, Hotels oder Kreuzfahrten dann noch groß. In diesem Jahr aber ärgern sich Frühbucher oft. Weil die Nachfrage nach Reisen in die Türkei, nach Tunesien oder Ägypten eingebrochen ist, ziehen Veranstalter jetzt die Notbremse. Ferienflieger wie Condor oder Tuifly streichen serienweise Maschinen, um sie für begehrte Strecken Richtung Spanien oder Portugal abzuziehen. Anbieter wie Aida sagen gar komplette Kreuzfahrten im östlichen Mittelmeer ab. Kunden werden ungefragt umdirigiert - und sollen häufig massive Verkürzungen ihrer Ferien, die Abfahrt von anderen Flughäfen oder neue Reiserouten in Kauf nehmen. Urlauber müssten sich aber nicht alles gefallen lassen, sagt Kay Rodegra, Rechtsanwalt und Dozent für Reiserecht aus Würzburg.
Warum stellt die Branche um?

Die Terrorfolgen in der Türkei und Nordafrika sind deutlich zu spüren. Spätestens nach dem Terroranschlag in Istanbul mit zehn toten deutschen Urlaubern im Januar sind die Sommerbuchungen für die Türkei um 40 Prozent eingebrochen, wie Mario Köpers, Sprecher des Reiseriesen Tui berichtet. 2015 machten etwa 5,5 Millionen Deutsche am Bosporus und an der türkischen Riviera Ferien. Noch stärkere Rückgänge meldet die Branche für Tunesien und Ägypten. Viele deutsche Frühbucher meiden diese Länder. Dafür wird Urlaub in Spanien, Portugal, Italien oder Deutschland gebucht. "Dass jetzt von den Veranstaltern reagiert wird und Kapazitäten umdirigiert werden, ist ganz normales Geschäft", erklärt Sibylle Zeuch, Sprecherin des Deutschen Reiseverbandes.

Wenn die Kreuzfahrt ausfällt


Zieht ein Kreuzfahrtanbieter ein Schiff aus dem östlichen Mittelmeer ab und setzt es stattdessen im westlichen Mittelmeer ein, sei das ein klarer Reisemangel, betont Reiserechtsexperte Rodegra. Den Verweis auf die Sicherheitslage müssten enttäuschte Kunden nicht als Begründung akzeptieren, wenn in Wahrheit Buchungsrückgänge, also wirtschaftliche Gründe dahintersteckten. "Das Auswärtige Amt rät Türkeiurlaubern zwar zu erhöhter Wachsamkeit, eine Reisewarnung besteht aber nicht", betont Rodegra. Für die Frühbucher bedeutet das: Sie müssen dem Umrouten nicht zustimmen, auch dann nicht, wenn es ihnen mit einem 100-Euro-Gutschein fürs Bordguthaben oder Ähnlichem schmackhaft gemacht wird. Die Betroffenen können vielmehr die gesamte Kreuzfahrt kündigen, darauf verweisen, dass ihnen die gebuchte Leistung wegen einseitiger Vertragsänderungen nicht mehr zur Verfügung steht und dazu Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude einfordern, sagt der Würzburger Anwalt. Eine Entschädigung von 50 Prozent des Reisepreises sei durchaus möglich.

Wenn Flüge verschoben werden

Für viele Frühbucher ist das besonders ärgerlich. Ein Beispiel: Der Ferienflieger Condor legte alle bisherigen Buchungen von Frankfurt ins türkische Antalya wegen schlechter Auslastung auf eine einzige Maschine mit Ankunft am späten Abend zusammen. Auch auf dem Rückflug steht plötzlich nur noch eine Maschine zur Verfügung, und das am späten Vormittag. Wer sich also zu Jahresbeginn für die Reise entschieden hatte, weil er da noch optimale Abflugzeiten zur Auswahl hatte, verliert jetzt zwei volle Urlaubstage. Auch das sollten Betroffene nicht einfach hinnehmen, empfiehlt Rodegra. Pauschaltouristen müssten Flugzeitenänderungen von ein, zwei Stunden zwar generell in Kauf nehmen. Eine Verlegung von frühmorgens auf abends und umgekehrt sei jedoch unzumutbar.

Achtung E-Mail!

Wer die Information über gravierend veränderte Abflugzeiten, veränderte Abflughäfen oder -daten als schlichte E-Mail ohne jede Zusatzerklärung bekommt, wie es derzeit etwa bei L'Tur der Fall ist, sollte den Link auf keinen Fall anklicken. Wer das tut, zeigt nicht nur an, dass er die Vertragsänderung zur Kenntnis genommen hat, wie suggeriert wird. Er signalisiert zugleich sein Einverständnis mit den verschlechterten Flugbedingungen - so wird es zumindest der Veranstalter auslegen. Chancen auf Preisminderung sind damit verwirkt, betont Beate Wagner, Juristin und Reiseexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Auch wer völlig widerspruchslos die Reise antritt, dokumentiert dadurch seine Zustimmung zu den Veränderungen. Spätere Reklamationen sind dann sinnlos.
Sofort widersprechen

Rodegra rät, dem Veranstalter sofort zu schreiben und den veränderten Flugbedingungen zu widersprechen. Pauschaltouristen, die durch zusammengelegte Flüge wertvolle Urlaubszeit verlieren oder unfreiwillig von anderen Flughäfen abfliegen sollen, sollten deutlich machen, dass sie die Reise nur unter Vorbehalt antreten und eine Preisminderung geltend machen. Wer etwa einen ganzen Urlaubstag einbüßt, kann eine Entschädigung von einem Siebtel des Reisepreises einfordern. Klare Forderungen sind wichtig. Erkennt der Veranstalter die Reklamation an, bietet er gern einen Gutschein an. Das Gesetz sieht aber einen Geldanspruch vor. "Das ist alles Verhandlungssache, wer 100 Euro in bar bekäme, sollte nur einen Gutschein mit einem höheren Wert akzeptieren, er ist ja damit fürs nächste Mal wieder an den Veranstalter gebunden", betont Rodegra.


Quelle


bei mir ist ja wenigstens der ausgefallener Flieger wieder dazu gekommen, hatte dann aber wieder Arbeit für die Mel zur Folge.



Antwort #1
am: 04. April 2016, 12:45:54

FeWo-Freund

  • Gast
Das einzige Recht des Verbrauchers bei den genannten Vorgängen in der SZ ist: Stornieren !

Wenn er trotzdem fliegt, bleibt nur noch die Kulanz des Veranstalters / Fluggesellschaft.

Sämtliche genannte Vorgänge fanden nämlich deutlich mehr als 2 Wochen vor Reiseantritt statt.

Antwort #2
am: 04. April 2016, 14:02:18

Offline Angelique

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Woher weiß ich, um was es geht, wenn ich den Link nicht anklicken soll?????