Die Bundesregierung hat am Mittwoch Änderungen am Reiserecht beschlossen, durch die Anbieter von Pauschalreisen höhere Preisänderungen geltend machen können als bislang.
Bisher müssen Verbraucher Anhebungen bis zu einer Schwelle von fünf Prozent des Reisepreises hinnehmen. Das neue Reiserecht sieht vor, dass Kunden Preiserhöhungen bis acht Prozent akzeptieren müssen. Wer also eine Reise im Wert von 2000 Euro gebucht hat, kann künftig bis 20 Tage vor Reisebeginn noch für weitere 160 Euro zur Kasse gebeten werden - nach derzeit geltender Rechtslage sind es 100 Euro.
Bei Anhebungen von mehr als acht Prozent hat der Reisende ein Rücktrittsrecht.
Wenn sich der Veranstalter eine Erhöhung vorbehält, hat der Reisende im Gegenzug auch einen Anspruch auf eine Preissenkung, sollten die Kosten sinken. Der Anbieter muss die Differenz erstatten, darf allerdings "Verwaltungskosten" abziehen.Quellegibt es Veranstalter die diese Regelung jetzt schon in ihren AGB's haben???
Wenn ja dann hätten ja vielleicht auch einige Anspruch auf Rückerstattung, denn die Preise hatten ja dieses Jahr Berg- und Talfahrt ....
Mensch und jetzt wo der Kurs in der Türkei so gut ist usw. .....
Ist das eigentlich sinnvoll???