Wir sind 2013 von Stuttgart über Paris nach Punta Cana, auf dem Rückweg Punta Cana - St. Domingo - Paris - Stuttgart.
Ich weiß noch, dass auf dem Rückweg viele Passagiere bei einer Zwischenlandung, bin mir aber nimmer sicher ob das nun in St.Domingo oder Paris war
, ihre im Duty Free in Punta Cana gekauften Alkoholika abgeben mussten. Diese wurden im Müll entsorgt auf Grund der Füssigkeitsverordnung fürs Handgepäck. Für Zigaretten u.ä. gelten wohl jeweils die Zollbestimmungen des Landes in welchem man startet/landet.
Nun hab ich auf Seiten der Bundespolizei folgendes gefunden:
Duty-free-Flüssigkeiten
- Seit dem 31. Januar 2014 dürfen alle an Flughäfen oder bei Fluggesellschaften erworbenen Duty-free-Flüssigkeiten als Handgepäck mitgenommen werden.
- Hierzu müssen die Duty-free-Flüssigkeiten beim Kauf zusammen mit dem Kaufbeleg in einen Sicherheitsbeutel mit rotem Rand versiegelt und dürfen nicht vor Erreichung des Zielflughafens geöffnet worden sein. Quelle: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/01Mit-dem-Flugzeug/03Was-darf-ich-mitnehmen/was-darf-ich-mitnehmen_node.htmlFrüher gab es da noch einen Zusatz, dass dies bei Flughäfen ausserhalb der EU-Staaten/Drittländern anders geregelt sei d.h. es für diese nicht gelte. Anscheinend wurde diese Beschränkung aufgehoben
Verlassen würde ich mich darauf nicht.
Ein Artikel auf tagesschau.de aus 2014 besagt: Die Flasche darf mit nach Hause
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/eu-handgepaeck100.htmlOb dir das weiterhilft!? Zürich ist anscheinend bei manchen Regelungen ein Sonderfall