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Autor Thema: Verletzt,höhere Gewalt,ausgerutscht  (Gelesen 1460 mal)

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am: 19. Februar 2008, 06:50:17

Barbara06

  • Gast
Verletzung:

Verletzt sich ein Fluggast in der Wartehalle eines Flughafens an der scharfen Kante eines niedrigen Tisches, kann er vom Flughafenbetreiber keinen Schadenersatz und Schmerzensgeld (hier gefordert: 1200 Euro) verlangen, weil der seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und dafür zu sorgen habe, dass die Tische runde Kanten hätten. Der Richter führte die Verletzung darauf zurück, dass der Passagier unvorsichtig gewesen sei, wofür er selbst die Verantwortung übernehmen müsse (AG Frankfurt, Az.: 32 C 1895/07-48).

Höhere Gewalt:
Kündigt ein Reiseveranstalter eine Reise, weil der Zweck der Tour nicht mehr zu erreichen ist, handelt es sich um "höhere Gewalt". Veranstalter und Reisender müssen sich die dadurch anfallenden Stornokosten je zur Hälfte teilen. Hier wurde eine Jagdreise nach Sibirien abgesagt, weil die Jagdsaison in Russland zum geplanten Zeitpunkt "ohne sachlichen Grund" nicht eröffnet wurde. Den Veranstalter kostet die Flug-Stornierung 147 Euro, davon wurden dem Kunden 73,50 Euro in Rechnung gestellt (Landgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen 4 S 64/06).

Ausgerutscht
Rutscht ein Urlauber im Sanitärbereich eines Hotels (hier in Thailand in einer Dusche) aus und verletzt sich, kann er dafür nicht den Reiseveranstalter verantwortlich machen. Ein solches Malheur gehört zum privaten Unfall- und Verletzungsrisiko eines Reisenden. Hier hatte der Reisende argumentiert, dass er nach der Benutzung des Außenpools zunächst 40 Meter über trockenen Boden gegangen sei und dann im Hotel in der Dusche ausgerutscht sei, weil es keinen Haltegriff gegeben habe. Deshalb sei der Hotelier und damit der Reiseveranstalter ersatzpflichtig. Das Amtsgericht Neuwied folgte dem nicht: Wer einen Duschbereich betrete, der müsse "immer mit Nässe und einer hierdurch bedingten Glätte und Rutschigkeit des Bodenbelags rechnen" (Aktenzeichen 4 C 1527/06). wob wob 
 


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