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Autor Thema: Flug gestrichen--Airline muss Passagiere betreuen  (Gelesen 2512 mal)

1 Antworten am Flug gestrichen--Airline muss Passagiere betreuen
am: 05. April 2008, 09:31:47

agabey

  • Gast
Hallo !
Koblenz (dpa) - Eine Fluggesellschaft muss ihre Passagiere mit Essen und Unterkünften versorgen, wenn ein Flug wegen Nebels ausfällt und sich dadurch die Rückreise aus dem Ausland verzögert.

Das entschied das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) in einem am Mittwoch (2. April) veröffentlichten Urteil. Es gab damit einer Klägerin recht, die beim irischen Billigflieger Ryanair einen Rückflug aus dem Spanienurlaub zum Flughafen Hahn gebucht hatte. An dem spanischen Flughafen herrschte jedoch Nebel. Der Flug wurde storniert und die Klägerin auf einen Flug zwei Tage später umgebucht (Az.: 10 U 385/07).
Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung der Vorinstanz. Das Amtsgericht Simmern hatte der Klägerin Schadenersatz zuerkannt, weil Ryanair die Passagiere nicht betreut hatte. Einer EU-Richtlinie zufolge müssten die Fluggesellschaften unter anderem Essen, Getränke und Hotelzimmer anbieten, erklärten die OLG-Richter. Keinen Erfolg hatte dagegen die Klage auf Ausgleichszahlung wegen des ausgefallenen Fluges an sich. Wenn ein Flug wegen Nebels gestrichen werden müsse, sei daran nicht die Fluggesellschaft schuld, hieß es.
 http://www.fr-online.de/in_und_ausland/reise/aktuell/?em_cnt=1312874                                                                                                                     

                                                                                                                       selam,    ağabey   

Antwort #1
am: 05. April 2008, 09:58:04

agabey

  • Gast
Hallo !

So einfach ist es für Ryan-air denn doch nicht.
Geltende intern. Reiserechtsbestimmungen u. Gesetze der jeweiligen Länder,und Urteile derselben, kann eine Gesellschaft nicht einfach ignorieren,
ohne mit Sanktionen zu rechnen.
Dieses Urteil wurde vom OLG Koblenz gefällt, und das Land Rhl.-Pfalz ist zuständig für den Flughafen "Hahn", und befugt über Landerechte und weitere
sanktionelle Massnahmen zu entscheiden.
Da überlegt es sich auch eine Gesellschaft wie R-A 2mal,--- Fraport als Mitbetreiber sind die nämlich schon lange ein Dorn im Auge.

                                                                                                           selam,     ağabey