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Autor Thema: Bei Mängeln im Hotel muss Reiseveranstalter Ersatzzimmer anbieten  (Gelesen 1484 mal)

0 Antworten am Bei Mängeln im Hotel muss Reiseveranstalter Ersatzzimmer anbieten
am: 27. April 2008, 04:40:45

Barbara06

  • Gast
Wer bei Ankunft am Urlaubsort sein pauschal gebuchtes Hotelzimmer in erbärmlichem Zustand vorfindet, hat allen Grund zur Klage. Der Reiseveranstalter muss ihm ein anderes Zimmer anbieten.

Jetzt aber darf der Urlauber nicht schmollend nach dem Motto handeln: Ist ein Zimmer schlecht, dann sind es die anderen auch. Umziehen will ich sowieso nicht, also reise ich ab, fahre nach Hause. Im vorliegenden Fall verhielt sich ein deutscher Kroatien-Urlauber jedoch genau so und verspielte damit seine rechtlichen Möglichkeiten. Als er seine Unterkunft in der Appartementanlage erstmals betrat, muss es ihn gegruselt haben: Es fehlten Fliesen im Bad, der Toilettensitz war kaputt, das Duschbecken verstopft, die Badezimmertür war teilweise vermodert, Glühbirnen fehlten - und das sind nur einige von zahlreichen Mängeln.

Der Mann rügte diese Mängel zwei Tage nach seinem Einzug. Ab dem vierten Tag bot ihm der Veranstalter ein anderes Zimmer an - in der gleichen Appartementanlage. Doch dieses Ausweichzimmer schaute sich der erboste Gast gar nicht mehr an, sondern fuhr nach insgesamt zehn Tagen wieder nach Hause.

Sein anschließendes Verlangen nach Schadenersatz für die gesamte Zeit wies das Amtsgericht München deswegen zurück. Der Reisende, so die Juristen, habe nicht einfach davon ausgehen dürfen, dass auch die Ersatzunterkunft "erhebliche Mängel" aufgewiesen hätte. Vom Zustand des angebotenen Ersatzquartiers hätte sich der Reisende zumindest überzeugen müssen. Vor allem: Ein Umzug und das dazu erforderliche Kofferpacken seien ihm durchaus "zumutbar" gewesen. Ein Anspruch auf Reisepreisminderung, erklärt die Richterin, stehe ihm deshalb nur für die ersten vier Tage zu. Diese Rückzahlung hatte der Reiseveranstalter aber bereits an seinen Kunden geleistet (Amtsgericht München, Aktenzeichen 231 C 1828/06). WOG


Quelle : Welt.de


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