Liebe Melitta,
kann es sein, daß Du die Geschwindigkeitsbegrenzung für Kunststoff-Flip-Flops überschritten hast? Dann wärest Du alleine haftbar. Mußt mal gucken - wie beim Autoreifen - da ist bestimmt irgendwas eingestanzt, was die erlaubte Höchstgeschwindigkeit angibt - z. B. SR 5 = langsames, gemächliches Spazierengehen am Strand, SR 6 = etwas schnelleres Spazierengehen auf festen Straßen mit dem Ziel, nach Hause zu kommen, da es regnet, SR 7 = schnelles gehen auf klatschnassen Straßen, da es einen Wolkenbruch gibt, SR 8 = schnelles Laufen vom Swimmingpool zum Telefon unter verstärkten Bedingungen.
Neee... Quatsch.....

Ich lasse mittlerweile das Telefon klingeln, wenn so etwas ist - vor allen Dingen, wenn es das Handy meines Mannes ist und das im Keller im Büro liegt. Da habe ich mir nämlich vor 4 Jahren den kleinen Zeh an einem Couch-Bein gebrochen, als ich da dran wollte. Seitdem kann das Teil, wenn es im Keller liegt, klingeln, wie es will. Meine Gesundheit ist mir nämlich lieber als so ein blöder Telefonanruf - besonders ärgerlich, wenn es dann noch "Hallo, Sie sind ein Gewinner..." ist....
Hast Glück gehabt, daß Dir nicht mehr passiert ist..... hoffe, Du nimmst mir meinen Eintrag oben nicht übel....

heuschnupfen Manchmal bin ich eben zu Scherzen aufgelegt..... um mich selber aufzurichten.
Zum Thread... wenn da kein Schild "vorsicht Rutschgefahr" steht, ist wohl der Hotelinhaber haftbar. Die müssen das nämlich kennzeichnen.... Jedenfalls ist das in Deutschland so. Wenn das Marmor nämlich glänzend poliert ist, sieht man kaum, ob das naß ist oder nicht.
LG
Birgit