10. Mai 2025, 13:35:24

Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!


Autor Thema: Todesangst im Flieger - Urlauber will Reisepreis zurück  (Gelesen 1848 mal)

4 Antworten am Todesangst im Flieger - Urlauber will Reisepreis zurück
am: 06. Juli 2008, 14:55:05

Barbara06

  • Gast
Der Rückflug aus Antalya war ein Horrortrip: Ein Ehepaar stand bei einer Notlandung Todesängste aus - und die Ferienerholung war dahin. Die Urlauber forderten von ihrem Veranstalter den gesamten Reisepreis zurück.
Duisburg/Wiesbaden - Wenn Pauschalurlauber den Rückflug nach Deutschland voller Todesangst verbringen, können sie für diesen Tag eine Reisepreisrückzahlung verlangen. Einen Anspruch auf die Rückzahlung des kompletten Reisepreises für 14 Tage begründet ein solcher Horrortrip aber nicht.

Das hat das Landgericht Duisburg entschieden, berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell". Im verhandelten Fall ging es um einen Türkei-Rückflug, der in Antalya begann und mit einer Notlandung in Istanbul vorzeitig endete.

Unterwegs hatte das Flugzeug stark geschwankt. Nach Darstellung der Kläger hatten die Flugbegleiter große Mühe, eine entriegelte Hecktür von Hand geschlossen zu halten.

Die Insassen der Maschine seien "in Todesangst" gewesen. Von den 257 Reisenden hätten sich in Istanbul 242 geweigert, die Weiterreise mit derselben Maschine anzutreten. Erst nach längerer Wartezeit und Einschaltung des deutschen Konsulats sei es dann zurück nach Köln/Bonn gegangen.

Einer der Urlauber verlangte daraufhin für sich und seine Frau die komplette Erstattung des Preises für die 14-tägige Reise. Aus seiner Sicht hatte "der Beinahe-Absturz den Erholungswert der Reise vollkommen aufgehoben". Das Gericht hielt die Klage aber für unbegründet. Lediglich der Rückreisetag sei mangelhaft gewesen, nur für ihn gebe es einen Anspruch auf Rückzahlung des anteiligen Preises.

Die Urlaubszeit in der Türkei selbst sei "im Wesentlichen mangelfrei" gewesen und könne "nicht dadurch rückwirkend mangelbehaftet werden, dass die bis dahin erreichte persönliche Erholung ... wieder beseitigt wird".

Bei Gesamtkosten von 1100 Euro errechnete das Gericht einen Tagesreisepreis von 79,29 Euro. Weil der Kläger als Ausgleich für Wartezeiten bereits einen Scheck über 280 Euro erhalten hatte, besaß er keine weiteren Ansprüche. Wegen seiner Angstzustände seit dem Flug hätte das Ehepaar zwar eventuell Schmerzensgeld fordern können. Diese Forderung hatte es mit der Klage jedoch ausdrücklich nicht gestellt.

Landgericht Duisburg, Aktenzeichen 12 S 116/08

abl/dpa


Antwort #1
am: 07. Juli 2008, 14:48:50

Offline sally

  • Misafirler!
  • Profil
  • 0
 ;) man kanns ja mal probieren-soll auch Gäste geben,die sich über lauwarme Speisen beschweren  ;D
 :ciao:
Glück bedeutet : auf falsche Menschen zu verzichten....

Urlaub 2015 mit lieben Freunden
2016 auch.. 😊

Antwort #2
am: 08. Juli 2008, 08:15:37

abla

  • Gast
Ja die Sicherheit mit den Fliegern ist echt so eine Sache. Ich bin mal mit Sky geflogen,
spitze einmal und nie wieder. Aud fem Hinflug war mein Sitz total locker, also bitte nicht
viel bewegen. Ja und wie man so schön denkt habe ich gesagt der Rückflug kann ja nur
noch besser werden. Pustekuchen auf dem Rückflug hatten ich keinen Sicherheitsgurt.
Man sagte mir sie würden das sofort beheben, gut aber das beheben hieß abheben des
Flugzeuges also bin ich zurück ohne Sicherheitsgurt geflogen.
Als wir hier wieder gelandet sind habe ich das sofort gemeldet, leider habe ich nie erfahren
was dabei raus gekommen ist.
Also Sicherheit in den Fliegern ist nicht immer mehr das Beste  :wut:
Lieb Gruß
Abla  blumi

Antwort #3
am: 08. Juli 2008, 09:12:59

Offline johanna

  • Uzmanlar....!
  • ****
  • 1234
Bei mir war es Air Anatolia. Nie wieder, auch nicht, wenn der Flug gratis wäre.
Da habe ich nach Jahren wieder angefangen, zu beten.
Später habe ich dann von meiner Tochter erfahren, dass Die un Deutschland keine Starterlaubnis haben.
Na, warum wohl..............
Wir sind damals von Amsterdam nach Bodrum geflogen. Ich dachte, der Kasten fällt in der Luft auseinander.
War der erste Türkeiurlaub, und wir haben pro Person 600 DM gespart.
Lieber zahle ich drauf, als noch einmal so eine Airline.
LG, Gaby

Antwort #4
am: 08. Juli 2008, 12:01:10

Offline Bienchen

  • Uzmanlar....!
  • ****
  • 3356
  • Ein Zwilling kommt selten allein - wir sind Zwei
Als wir hier wieder gelandet sind habe ich das sofort gemeldet, leider habe ich nie erfahren
was dabei raus gekommen ist.


Hallo abla  :)

bei wem hast Du das denn gemeldet? Bei der Fluggesellschaft? Ohne da etwas unterstellen zu wollen, hätte diese ja kein Interesse daran, dies an die große Glocke zu hängen.  :o: In so einem Fall würde ich daher eine Meldung an die Aufsichtsbehörden (z.B. Luftfahrtbundesamt) empfehlen!  ;) Ich denke nicht, dass die sowas tolerieren würden, da das Fliegen ohne Sicherheitsgurt gegen die Sicherheitsbestimmungen verstösst.

LG Bienchen  :love:
Was immer auch geschieht: Nie sollt Ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man Euch zieht, auch noch zu trinken! (Erich Kästner)