Frankfurt/Main (dpa) - Die verweigerte Reisegenehmigung einer Krankenkasse ist versicherungsrechtlich kein ausreichender Grund für die Stornierung einer Reise. Das berichtet die Fachzeitschrift «recht und schaden» unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt. Vielmehr bedarf es nach dem Richterspruch in diesen Fällen einer ärztlichen Beurteilung, ob es sich um «unerwartet schwere Erkrankung» handelt, die einen Reiseantritt verhindert (Az.: 2-08 S 72/07).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Versicherten gegen seine Reiserücktrittsversicherung ab. Der Kläger hatte wegen einer Erkrankung seiner Ehefrau eine bereits gebuchte Reise wieder storniert. Der Versicherung war allerdings aufgefallen, dass es kein entsprechendes Verbot der Ärzte gab, sondern die Krankenkasse die erforderliche Reisegenehmigung versagt hatte. Sie weigerte sich daher, die Stornokosten zu übernehmen. Das Landgericht gab ihr Recht. Der Kläger habe keinen hinreichenden Rücktrittsgrund nachgewiesen. Die Einschätzung der Krankenkasse wertete das Gericht in diesem Zusammenhang als medizinisch und rechtlich unerheblich.
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