21. März 2025, 05:38:49

Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!


Autor Thema: Harmloser Virus am Urlaubsort: Kein Kündigungsgrund  (Gelesen 1399 mal)

1 Antworten am Harmloser Virus am Urlaubsort: Kein Kündigungsgrund
am: 19. September 2008, 09:42:41

Barbara06

  • Gast
München (dpa/tmn) - Das Auftreten einer harmlosen Viruserkrankung am Urlaubsort rechtfertigt keine Kündigung eines Reisevertrages. Wer wegen des Infektionsrisikos lieber zu Hause bleiben möchte, kann die Reise stornieren, muss dann aber die dafür anfallenden Kosten tragen.

Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 114 C 19795/06), berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».

In dem Fall hatte der Kunde eines Reiseveranstalters geklagt, der ursprünglich eine Reise nach Mauritius gebucht hatte. Weil dort das Chikungunya-Virus grassierte, trat er vom Reisevertrag zurück. Der Veranstalter behielt 30 Prozent des Reisepreises als Stornokosten ein - und zwar zu Recht, entschied das Gericht. Der Verlauf der Erkrankung Chikungunya sei in der Regel als harmlos einzustufen. Außerdem sei die Erkrankungshäufigkeit für Mauritius-Reisende extrem niedrig. Ein Kündigungsgrund wegen höherer Gewalt habe daher nicht vorgelegen.

Quelle

Antwort #1
am: 20. September 2008, 19:38:56

Offline perry600

  • Uzmanlar....!
  • Alterspräsident h.c. des Forums!
  • ****
  • 1206
da drnke ich hat das AG München richtig entschieden

Peter