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Autor Thema: Hurrikan, Tropensturm und Taifun: Kostenfreie Vertragslösung vom Reisevertrag  (Gelesen 1452 mal)

0 Antworten am Hurrikan, Tropensturm und Taifun: Kostenfreie Vertragslösung vom Reisevertrag
am: 29. September 2008, 03:32:47

Barbara06

  • Gast
Münster - Der Tropensturm Fay raste vergangene Woche mit Windgeschwindigkeiten von knapp 100 Kilometern auf die Küsten Floridas zu. "Fay" hatte bereits die Inselkette Florida Keys überquert und war im Golf von Mexiko die Küste entlanggezogen. Es wurde befürchtet, dass sich Fay zum Hurrikan ausweitet. Zur gleichen Zeit bedroht der Taifun "Nuri" die Nordküste der Philippinen im Pazifik.

Es ist in der Karibik und in Asien wieder die Zeit der Wirbelstürme. Heftige Regenfälle, schwere Überschwemmungen und Stürme der stärksten Stufe lassen einen Sturm zu einem gefährlichen Hurrikan werden.

Die Bevölkerung versucht ihr Hab und Gut zu sichern, flieht oft aus den betroffenen Regionen oder wird von den Sicherheitskräften vor Ort evakuiert. Touristen bemühen sich schnellstmöglich aus den Zielgebieten ausreisen zu können.

Durch die Gefahren aufgeschreckt, überlegen sich einige Reisende dann, ihre Reise überhaupt anzutreten. Oft warten die Urlauber die Entwicklung am Urlaubsort ab und verfolgen die Nachrichten aus der Heimat, um dann kurzfristig vor Reisebeginn zu entscheiden, ob sie die Reise tatsächlich antreten.

In einer solchen Situation kann niemand Reisende und Urlauber zwingen, offenen Auges in ein von einem Wirbelsturm betroffenes oder bedrohtes Gebiet zu reisen. Wer eine Reise in die Dominikanische Republik, nach Jamaika, Florida, nach Kuba, Mexiko oder sonst in die Karibik gebucht hat,  können die Reise absagen.

Reiseveranstalter interpretieren solche Absagen gerne als Stornierung und verlangen postwendend hohe "Stornierungsgebühren". Oft werden diese pauschalierten Forderungen- nichts anderes sind Stornierungsforderungen- zu Unrecht verlangt. Reisende haben häufig einen Anspruch auf eine kostenfreie Kündigung beziehungsweise Stornierung der gebuchten Reise.


Bundesgerichtshof: Kostenlose Kündigung bei Hurrikan

Droht im Zielgebiet Gefahr durch einen Hurrikan, dürfen Reiseveranstalter für die Kündigung der Pauschalreise durch den Reisenden keine "Stornokosten" oder "Stornierungsgebühren" verlangen. Die Kündigung des Reisevertrages ist für den Reisenden kostenfrei.

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