Wenn Urlauber anstatt im Hotelzimmer zunächst auf einem Tauchboot untergebracht werden, haben sie Anspruch auf eine Reisepreisminderung .So entschied kürzlich das Landgericht Baden-Baden (Az.: 2 O 335/07). Im betreffenden Fall hatte die Klägerin einen Malediven-Aufenthalt im Hotel mit Vollpension gebucht. Wegen Überbuchung des Hotels wurde sie aber in der ersten Nacht einem Tauchboot untergebracht, auf dem die spätere Klägerin wenig Platz, schlechteres Essen als im Hotel und ständige Motorengeräusche monierte.
Von den körperlichen Strapazen, denen die Reisende nach ihrem Nachtflug ausgesetzt war, musste sie sich auch am ersten Tag im Hotel noch erholen. Die Richter sahen in dem schaukelnden und lauten Tauchboot keinen annähernd gleichwertigen Ersatz für eine ruhige Hotelübernachtung mit Vollpension und sprachen ihr deshalb für die ersten beiden Tage den kompletten anteiligen Reisepreis in Höhe von 400 Euro zu. (TIP) (dec)
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