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Autor Thema: Sonderregeln für Einreise müssen beim Buchen genannt werden  (Gelesen 1670 mal)

2 Antworten am Sonderregeln für Einreise müssen beim Buchen genannt werden
am: 07. November 2008, 13:28:36

Barbara06

  • Gast
Bad Homburg/Wiesbaden (dpa/tmn) - Touristen müssen bei ihrer Buchung auf Einreisebestimmungen des Urlaubslandes hingewiesen werden, die für sie besonders wichtig sind. Diese Regel gilt gerade für Länder, die schon lange ein beliebtes Pauschalreiseziel sind.

Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg (Az.: 2 C 2616/07 [10]), das in einem solchen Fall zugunsten von Portugal-Urlaubern entschied. Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden hat in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» auf die Entscheidung hingewiesen.

In dem Fall ging es um Großeltern, die zusammen mit ihrer Enkelin in Portugal Urlaub machen wollten. Die Fluggesellschaft verweigerte aber die Mitnahme mit dem Argument, dass Portugal bei Kindern, die ohne Erziehungsberechtigten reisen, eine besondere Einreisevorschrift habe: Für sie müsse eine notarielle Vollmacht der Eltern vorliegen, in der die Reise erlaubt wird. Damit konnte die Familie den Richtern zufolge aber nicht rechnen, weil die Großeltern bei der Entgegennahme der Buchung über diese Bestimmung nicht aufgeklärt worden waren. Die Kläger bekamen deshalb gut 1790 Euro erstattet, die als Mehrkosten für die Reise angefallen waren.


Quelle

Antwort #1
am: 07. November 2008, 14:04:34

Offline sally

  • Misafirler!
  • Profil
  • 0
 :peace: wir hatten eine amtlich beglaubigteVollmacht für unsere 16-jährige Tochter
die mit Bekannten flog,ausgestellt von der Bekannten selbst als Schulsekretärin  thumbsup
laut Reisebüro reichte das mitsamt einer Kopie des Persos der Erziehungsberechtigten  ;)
 :servus: sally
Glück bedeutet : auf falsche Menschen zu verzichten....

Urlaub 2015 mit lieben Freunden
2016 auch.. 😊

Antwort #2
am: 07. November 2008, 14:11:37

Offline Reni

  • Uzmanlar....!
  • Ehrenmitglied des Forums! Mutterreni!
  • ****
  • 5264
Bei mir hat eine Kopie der Pässe der Eltern und eine Vollmacht darüber, dass die Kinder mit mir in die Türkei reisen dürfen, gereicht.
Die tr Passkontrolle hat sich überhaupt noch nie dafür interessiert, dafür die dt Passkontrolle.

LG Reni
Ich habe keine Macken! Das sind Special Effects !!!