Vor Räubern und Piraten ist niemand gefeit. Opfer eines Raubüberfalls zu werden, gehört auch für einen Mitteleuropäer zum allgemeinen Lebensrisiko - zumindest dann, wenn er als Urlauber in Ländern reist, wo solches Ungemach alltägliches Geschehen ist. Das erklärt die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline und verweist dazu auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2-19 O 105/08). Ein deutsches Ehepaar hatte für sich und seine zwei kleinen Kinder eine 14-tägige Reise nach Brasilien gebucht - zum immerhin stattlichen Preis von 4.411 Euro. Nach der Landung auf dem Flughafen in Salvador, der Hauptstadt des Bundesstaates Bahia, sollten sie zusammen mit weiteren Reisenden zu ihrem Hotel gebracht werden.
Auf der übrigens mautpflichtigen Überlandstraße dorthin wurde ihr Transferbus von einer Gruppe mit Maschinenpistolen bewaffneten Gangster gestoppt und ausgeraubt. Die Täter nahmen das gesamte Gepäck der Reisenden an sich. Für das klagende Ehepaar allein im Werte von 5.585,20 Euro.
Diesen Verlust wollten sie jetzt vom deutschen Tourismus-Unternehmen erstattet haben - plus einer Minderung des Reisepreises in Höhe von 2.220,50 Euro sowie einer unbezifferten Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Der Veranstalter hätte angesichts der Häufigkeit solcher Überfälle in dieser Gegend beim Transfer für Polizeischutz sorgen müssen.
Das hessische Gericht war anderer Ansicht. "Kriminalität im Zielgebiet und die allgemeine Gefahr eines Überfalls oder Diebstahls in Urlaubsregionen gelten als allgemeines Lebensrisiko", erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Vor diesem muss und kann der Reiseveranstalter seine Kunden nicht schützen.
Und selbst wenn er sich um Polizeischutz für die Urlauber bemüht hätte - die brasilianischen Behörden sind nach einem von dem Ehepaar selbst als Beweismaterial vorgelegtem Pressetext gar nicht imstande, jeden vom Flughafen abgehenden Bus eskortieren zu lassen.(dec)
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