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Autor Thema: Damit kommen Sie nicht durch!  (Gelesen 1123 mal)

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am: 30. Dezember 2008, 15:45:48

Barbara06

  • Gast
Reiserecht kurios
Schnarchende Nachbarn, kaputte Flieger, Kaffee auf der Bluse: Fluggäste und Gerichte haben unterschiedliche Auffassungen von Reisemängeln. Eine Auswahl von Urteilen.



Schweiß statt Duft

Ein Passagier, der wegen seines Körpergeruchs am Flughafen von Honolulu (Hawaii) aus der Maschine gewiesen wurde, verlangte vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht Schadenersatz von der Fluggesellschaft.

Eine Sitznachbarin hatte sich über die Ausdünstungen des Mannes beschwert, als dieser für den Rückflug von Hawaii nach Düsseldorf seinen Platz eingenommen hatte. Auch ein Flugbegleiter rümpfte die Nase und bat den verschwitzten Mann, sich ein frisches Hemd anzuziehen. Doch die Koffer waren bereits im Rumpf des Flugzeugs verstaut.

Daraufhin musste der Kläger den Flieger verlassen und "verschwitzte" dadurch auch einen Anschlussflug.

Bereits in zweiter Instanz wollte der Mann nun 2200 Euro Schadenersatz plus Verdienstausfall erstreiten. Er sei ins Schwitzen geraten, weil er sich bei tropischen Temperaturen mit drei Koffern im nicht klimatisierten Airport herumplagen musste. Er habe aber nicht mehr gestunken als andere Reisende auch.

Da die Airline in ihren Geschäftsbedingungen die Beförderung von Menschen mit "extremem Körpergeruch" ausdrücklich ausgeschlossen hatte, war der Kläger vor dem Amtsgericht abgeblitzt. Und auch beim zweiten Anlauf kam es nicht zum erhofften Urteil: Der Mann versäumte seinen Prozess, ein Stau habe ihn aufgehalten. Sollte er binnen zwei Wochen Einspruch gegen die Abweisung der Klage einlegen, könnte es noch zu einem dritten Versuch kommen. (AZ: I-18U 110/06)


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