Werner, nicht nur Einwohner haben sich an Normen zu halten, sondern auch Bürger, und zwar idR an dieselben. Eine begriffliche Unterscheidung ist in diesem Zusammenhang völlig unsinnig! Ebenso, jemand ohne Wahlrecht als bloßen Gast zu bezeichnen. Wer in diesem Land geboren und aufgewachsen ist, der Schulausbildungs- und Steuerpflicht unterliegt, ist kein Gast, sondern Bestandteil unserer Gesellschaft!