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Autor Thema: Haftung bei Unfall im Dunkeln  (Gelesen 876 mal)

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am: 28. Februar 2009, 06:40:55

Barbara06

  • Gast
Findet eine Exkursion nachts im Dunkeln statt, darf der Reiseleiter die Teilnehmer nicht allein in unbekanntem Gelände laufen lassen. Anderenfalls haftet er für dabei eventuell auftretende Unfälle. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor (Az.: 16 U 3/08).
 
Im betreffenden Fall hatte die spätere Klägerin eine Safari-Reise inklusive Übernachtung in einem Camp des Krüger-Nationalparks in Südafrika gebucht. Auf dem unbeleuchteten Weg zum Treffpunkt einer Exkursion stürzte sie und verletzte sich dabei an der Schulter. Zuvor hatte der Reiseleiter den Weg zum Treffpunkt zwar beschrieben, aber eine Begleitung abgelehnt. Infolge der Verletzung konnte die Frau nur noch eingeschränkt am weiteren Reiseablauf teilnehmen. 

Die Ärzte in Deutschland stellten einen Schultergelenkbruch fest. Die Reisende verklagte ihren Reiseveranstalter auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Zu Recht, wie das Urteil des OLG zeigt. Nach Ansicht der Richter ist ein Reiseleiter dazu verpflichtet, seine Gäste auf einem unbeleuchteten Weg zu begleiten.

Aber auch bei der Klägerin sahen sie ein Mitschuld. Angesichts der Risiken hätte sie sich besonders vorsichtig verhalten oder sogar auf die Exkursion verzichten müssen. Der Reiseveranstalter wurde deshalb zur Zahlung von zwei Dritteln des eingeklagten Betrages verurteilt.(Quelle:TIP)(dec)

Quelle


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