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Autor Thema: Wann schlechte Kinderbetreuung ein Reisemangel ist  (Gelesen 828 mal)

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am: 05. März 2009, 07:05:58

Barbara06

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Mickrige Spielplätze, zu wenig Betreuung: Wenn ein Hotel als besonders kinder- oder familienfreundlich angepriesen wird, gibt es immer wieder Enttäuschungen. Nicht immer muss der Reiseveranstalter dafür haften.

Leipzig - Für den Familienurlaub suchen die meisten eine Unterkunft, die allen gerecht wird: den Eltern und den Kindern. In den Katalogen der Reiseveranstalter finden sich deshalb Hotels und Anlagen, die in Angebot und Ausstattung als besonders familienfreundlich angepriesen werden. Doch nicht immer werden die dort gegebenen Versprechen vor Ort auch gehalten. Gleichzeitig stellten aber auch nicht alle unerfüllten Erwartungen der Eltern einen Reisemangel dar, schränkt Bettina Dittrich, Reiserechts-Expertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig, eventuelle Ansprüche ein.

"Die Erwachsenen können nicht automatisch erwarten, dass ihre Kinder rund um die Uhr betreut werden", erläutert Dittrich. Daran ändere auch die Zusage einer ganztägigen Kinderanimation oder -betreuung nichts. Denn nach der gängigen Rechtsprechung sei dabei nur von je einer längeren Einheit am Vormittag und am Nachmittag auszugehen. Auch ein gelegentlicher Ausfall der Kinderbetreuung sei von den Reisenden hinzunehmen. Anders sehe es jedoch aus, sagt Dittrich, wenn diese komplett ausfällt oder regelmäßig nur eine Einheit pro Tag stattfindet: "Dann handelt es sich um einen Reisemangel, den man unverzüglich beim zuständigen Reiseleiter anzeigen sollte."

Eltern mit Kleinkindern rät Dittrich außerdem dazu, sich vor der Buchung nach einem etwaigen Mindestalter für die Betreuung zu erkundigen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Bei den Sprachkenntnissen müssen in der Regel alle flexibel sein: Nur wenn der Veranstalter es ausdrücklich zugesagt hat, können im Ausland bei den Animateuren Deutschkenntnisse vorausgesetzt werden.

Pädagogische Ausbildung keine Voraussetzung

Ähnliches gilt auch hinsichtlich deren Qualifikation: "Meistens handelt es sich um junge Leute, die diese Aufgabe nur für einige Monate übernehmen und keine spezielle pädagogische Ausbildung haben", weiß Expertin Dittrich. Und solange der Veranstalter nicht ausdrücklich etwas anderes versprochen habe, stelle dies keinen Mangel dar.

Wird im Katalog ein Kinderspielplatz zugesichert, können die Eltern mehr als nur ein Spielgerät erwarten. Das Minimum sind laut Dittrich zum Beispiel Schaukel, Wippe und Sandkiste. Der Umfang sollte außerdem an die Größe der Anlage angepasst sein. Wenn ein oder mehrere der versprochenen Spielgeräte defekt sind, liege zum einen ein Reisemangel vor. Zum anderen hafte der Veranstalter, wenn sich ein Kind an einem der schadhaften Spielgeräte verletze.

Doch nicht nur Animation und Spielgeräte kennzeichnen ein familien- oder kindgerechtes Hotel. "Wird mit dieser Beschreibung geworben, sind auch gewisse Sicherheitsstandards einzuhalten", sagt die Rechtsexpertin. So müssen die in der Anlage für Kinder angebotenen Einrichtungen sicher, ohne Mängel und von Kindern gefahrlos zu nutzen sein.

Das gilt auch für die Inneneinrichtung: Wird mit kindgerechter Ausstattung geworben, hat der Veranstalter nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen XZR44/04) eine Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, dass er selbst dafür Sorge tragen muss, dass die erforderlichen Sicherheitsstandards in dem Vertragshotel eingehalten werden. Im verhandelten Fall war ein Mädchen gegen eine Tür aus nicht bruchsicherem Glas gelaufen und hatte sich durch die Splitter erheblich verletzt.

Elke S. Gersmann, ddp

Quelle : spiegel online


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