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Autor Thema: Urlaub nicht zu spät stornieren  (Gelesen 1187 mal)

0 Antworten am Urlaub nicht zu spät stornieren
am: 22. Juni 2009, 15:43:34

Barbara06

  • Gast
Wer einen Urlaub aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten kann, erhält in der Regel die Stornierungsgebühren von seiner Reiserücktrittsversicherung. Nach Auskunft der ERV Europäische Reiseversicherung ist es jedoch wichtig, bei Eintreten der Beschwerden unverzüglich zu stornieren. Anderenfalls gehen die dadurch verursachten höheren Stornokosten unter Umständen zu Lasten des Kunden. 

Das musste kürzlich ein Mann erfahren, der aufgrund von Heilungsproblemen nach einer Zehenamputation die geplante Italien-Busfahrt erst eine Woche vor Beginn absagte. Das Zögern kam ihn teuer zu stehen, denn seine Versicherung weigerte sich die vollen Kosten für den Rücktritt zu tragen. Die Assekuranz argumentierte dass die Reise 30 Tage vorher hätte abgesagt werden können, denn die Erkrankung sei zu dieser Zeit bereits bekannt gewesen. 

Dagegen zog der verhinderte Urlauber vor Gericht. Die Richter des Landgerichts Coburg teilten jedoch die Ansicht der Reiseversicherung: Der Kläger wäre verpflichtet gewesen, die Reise unverzüglich nach Eintritt des Versicherungsfalls zu stornieren. Somit sei die Versicherung von der Leistung befreit (LG Coburg, Az.: 32 S 7/09). 

Einige Versicherungen bieten im Rahmen der Reiserücktrittsversicherung einen medizinischen Beratungsservice an: Erfahrene Reisemediziner geben den Kunden eine Einschätzung, ob die vorliegende Erkrankung voraussichtlich bis zum Reisebeginn geheilt ist.(dec) 


Quelle



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