Nürnberg (dpa/tmn) - Pauschalreise-Kataloge müssen immer Angaben dazu enthalten, ob und in welcher Höhe der Kunde eine Anzahlung leisten muss. Das gilt auch für Angebote im Web, wenn die Touren dort ähnlich ausführlich wie in einem gedruckten Prospekt vorgestellt werden.
Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden (Az.: 4 HKO 5431/07), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell». Im verhandelten Fall ging es um eine Jordanien-Rundreise, die auf einer Internetseite detailliert beschrieben wurde. Unter anderem gab es Angaben zu Terminen, Preisen und Transportmitteln sowie zum Programm.
Dass dagegen keine Hinweise auf eine eventuelle Anzahlung gegeben wurden, bewertete das Gericht als wettbewerbswidrig. Denn die Angaben auf der Webseite gingen deutlich über eine bloße Werbeanzeige hinaus. Der Tourist dürfe daher - anders als bei Anzeigen - nicht im Unklaren darüber gelassen werden, welche Zahlungsmodalitäten er beachten muss.
Quelle : SZ
Über eine Höhe der Anzahlung lese ich eigentlich selten etwas,oder täusche ich mich da? Zumindest ist es mir noch nicht aufgefallen....