05. Juli 2024, 16:16:30

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Autor Thema: Zahnarzt  (Gelesen 4911 mal)

Antwort #15
am: 19. Mai 2008, 08:55:17

Ruhrpottpeter

  • Gast
Ich habe mal gelesen, daß das mit den Zuschüssen im Ausland nur für die EU-Staaten gilt o.O? Lasse mich aber gerne belehren ;).

LG, Peter

Antwort #16
am: 19. Mai 2008, 09:27:25

Barbara06

  • Gast
Ich habe mal gelesen, daß das mit den Zuschüssen im Ausland nur für die EU-Staaten gilt o.O? Lasse mich aber gerne belehren ;).

LG, Peter
So habe extra nochmal nachgefragt: Gilt auch für die Türkei lieber Peter !


Und wie ist das, wenn die geringeren Kosten des türkischen Zahnarztes -deshalb geht man ja schließlich dahin- unter den bewilligten Festzuschüssen liegt? Dadurch könnte man ja dann den Eigenanteil umgehen, oder wie?  o.O Wenn die Kosten sogar unter den Festzuschüssen liegen nehme ich mal an, werden die dann gekürzt, oder?


Bienchen wenn Du Glück hast kannst Du so fast den Eigenanteil umgehen,das stimmt schon.Nur es darf nicht mehr sein als eine Regelversorgung!
Und es werden noch 7,5% Verwaltungsgebühr abgezogen  :freu:

Also ich denke wenn man das vorhat: Vorher hier die KK fragen und auf Nummer sicher gehen! thumbsup

Antwort #17
am: 30. Juni 2009, 17:06:53

Barbara06

  • Gast
Zahnersatz aus Tschechien
Klage gegen AOK erfolglos
Auch für Zahnersatz aus dem Ausland ist ein Kostenvoranschlag nötig. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Für jede Behandlung dieser Art ist ein sogenannter Heil- und Kostenplan fällig - selbst wenn der Zahnersatz aus dem EU-Ausland kommt.

Geklagt hatte eine Frau, die zwar einen deutschen Kostenvoranschlag eingereicht hatte, später den Zahnersatz aber für 1810 Euro in Tschechien machen ließ. Die Kasse wollte den Zuschuss nicht zahlen, weil ihre Genehmigung nicht vorlag. Die Frau argumentiert hingegen, diese Pflicht könne für ausländische Zahnärzte, die von diesem Recht gar nicht wüssten, nicht gelten.

Die beklagte AOK genehmigte der bei ihr versicherten Klägerin im Juli 2004 eine zahnprothetische Versorgung gemäß dem Heil- und Kostenplan eines Vertragszahnarztes. Die Klägerin ließ sich allerdings nicht auf dieser Grundlage behandeln, sondern begab sich erst im März 2006 zur Zahnersatzversorgung nach Tschechien. Die AOK erhielt etwa zwei Wochen später die - zugleich als "Kostenvoranschlag" bezeichnete - Rechnung eines tschechischen Zahnarztes über eine Zahnersatz­versorgung mit Kosten von 1.810 Euro. Die Krankenkasse  lehnte es ab, dafür den gesetzlich vorgesehenen Festzuschuss zu zahlen, weil es an der erforderlichen vorherigen Genehmigung eines Heil- und Kostenplans fehle. Klage und Berufung der Klägerin sind ohne Erfolg geblieben.

Heil- und Kostenplan ist Pflicht
Zu Recht, wie der 1. Senat des Bundessozialgerichts am 30. Juni 2009 entschieden hat. Auch bei Zahnersatzversorgung im Ausland ist eine vorherige Genehmigung des Heil- und Kostenplans erforderlich. Daran fehlte es der Klägerin. Das Erfordernis vorheriger Genehmigung einer zahnprothetischen Behandlung durch die Krankenkasse gilt nicht nur für eine Behandlung im Inland, sondern auch in anderen EU-Mitgliedstaaten. Das verstößt nicht gegen Europarecht. Das einheitlich geltende Genehmigungserfordernis beeinträchtigt die europarechtliche (passive) Dienstleistungsfreiheit nicht, soweit Leistungserbringer in anderen EU-Mitgliedstaaten weder unmittelbar noch mittelbar diskriminiert werden.

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften musste nicht angerufen werden, da diese Frage durch seine Rechtsprechung bereits geklärt ist. Die Klägerin konnte sich auf den alten, etwa eineinhalb Jahre vor Behandlungsbeginn genehmigten Heil- und Kostenplan nicht mehr berufen. Die Genehmigung eines Heil- und Kostenplans verliert gemäß den Bestimmungen des Bundesmantelvertrages-Zahnärzte nach Ablauf von sechs Monaten ihre rechtliche Wirkung.

Quelle :ntv

Antwort #18
am: 30. Juni 2009, 17:26:12

Edgar

  • Gast
Pfff, wer ist denn schon AOK-versichert...  :grüssle:

Antwort #19
am: 30. Juni 2009, 17:26:55

Barbara06

  • Gast
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIccccccccccccccccchhhhhhhhhhhhhh :freu: :freu:

Antwort #20
am: 30. Juni 2009, 17:32:28

Offline Etty

  • Uzmanlar....!
  • Forumsbrüller 5*deluxe
  • ****
  • 1903
ICH  AUCH

und zwar schon mein Leben lang, ich hatte noch nie Probleme

LG Etty
Wer hinter meinem Rücken über mich redet, redet eigentlich mit meinem Arsch!

Antwort #21
am: 30. Juni 2009, 17:35:44

Edgar

  • Gast
Ich bin privat versichert.  ^-^

Antwort #22
am: 30. Juni 2009, 19:24:46

annimaus29681

  • Gast
ich bin auch aok

Antwort #23
am: 30. Juni 2009, 19:26:40

Offline Gitte

  • Uzmanlar....!
  • Gräfin von und zu Isenbügel
  • ****
  • 10357
Und wie weit greifen in solchen Fällen diese "Zahnersatz-Zusatzversicherungen ", weiß das auch jemand ?

Gruß
Gitte

Antwort #24
am: 30. Juni 2009, 20:06:35

anni1105

  • Gast
also ich bin bei der dak, und bei meiner zahnzusatzversicherung kann man sich überall behandeln lassen.
steht jedenfalls so geschrieben: weltweit

Antwort #25
am: 30. Juni 2009, 22:06:43

Reinhold

  • Gast
das ist typisch. aok-versichert, aber luxushotels in der türkei buchen. bloß kein geld für eine anständige private (zusatz-)krankenversicherung ausgeben. und sich dann über die ärzte beschweren. die müssen auch überleben. aber bestimmt nicht mit aok-patienten.

Antwort #26
am: 30. Juni 2009, 23:15:17

Edgar

  • Gast
Soweit ich mich erinnere, kann sich der ausgebeutete Reinhold überhaupt keine Krankenversicherung mehr leisten.

Aber so ganz Unrecht hat er nicht. Ärzte verdienen nur an Privatpatienten richtig Geld. Und manche mehr als (medizinisch) nötig ist. Dazu ein - etwas überspitzter - Artikel:

http://www.sueddeutsche.de/t5q38z/2945544/Ho-ffentlic-hnicht-pr-ivatv-ersic-her-t.html

Antwort #27
am: 01. Juli 2009, 05:23:53

Barbara06

  • Gast
das ist typisch. aok-versichert, aber luxushotels in der türkei buchen. bloß kein geld für eine anständige private (zusatz-)krankenversicherung ausgeben. und sich dann über die ärzte beschweren. die müssen auch überleben. aber bestimmt nicht mit aok-patienten.

Och mein lieber Reinhold stell Dir nur mal vor: Ich bin nicht nur Aok versichert sondern habe auch eine Zusatzversicherung....
 :yippieh: :yippieh:

und die Einen leisten sich eben ne teure Ex und die Anderen 5 * AI in der Türkei :tricky: :tricky:

Antwort #28
am: 01. Juli 2009, 05:28:54

anni1105

  • Gast
na da bin ich aber nicht deiner meinung, meine eltern und schwester sind ärzte (verschiedene)
das ist zwar wieder eine andere diskussion, aber ohne igel leistungen die die kassenpatienten in anspruch nehmen und privatpatienten, würden sie nicht überleben.
warum sie nicht nur privat nehmen? keine auslastung in der gegend nur für privatpatienten, kommt ja auch auf das umfeld an. vielleicht wenn sie eine praxis im noblen münchen stadtteil hätten oder auf sylt , ja. aber auf dem land?
ich weiss was die kassen zahlen für kassenpatienten wie mich, dr. mang ja der verdient genug mit privatpatienten.
 offtopic ja, ich weiß, musste es nur mal loswerden.