18. Oktober 2024, 18:20:04

Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!


Autor Thema: Brände in Südeuropa - Tipps für Touristen  (Gelesen 2507 mal)

10 Antworten am Brände in Südeuropa - Tipps für Touristen
am: 27. August 2007, 04:31:44

Offline Ute13

  • Uzmanlar....!
  • Profil
  • ****
  • 5294


"Es ist überall die Hölle"

Die Feuerwalze hat den Ort Olympia überrollt. Die antiken Stätten stehen noch - doch die Schäden sind immens. Das Inferno auf dem übrigen Peloponnes tobt ungebremst, es lässt nur verbrannte Erde zurück. Viele haben alles verloren.


Kündigung: Eine Reise kann wegen höherer Gewalt storniert werden. Höhere Gewalt liegt vor, wenn der Urlaub durch ein außergewöhnliches Ereignis "erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt" ist und dies zum Zeitpunkt der Buchung nicht absehbar war, wie die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich, erklärt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2002 (AZ: X RZ 147/01) können Urlauber ihre Reise schon dann kündigen, wenn eine Gefährdung am Urlaubsort mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Offizielle Sicherheitshinweise: Ein Indiz für höhere Gewalt sind auch die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Bisher bittet das Amt lediglich Reisende wegen der teilweise verheerenden Waldbrände in Süd- und Südosteuropa, die Medien aufmerksam zu verfolgen und den Weisungen der örtlichen Sicherheitskräfte Folge zu leisten.

Vorzeitige Rückkehr: Während Urlauber vor Reiseantritt bei gefährlichen Situationen im Reiseland kostenlos stornieren können, müssen sie bei einer Kündigung während der Reise die bis dahin erbrachten Leistungen bezahlen. Erstattet wird, was wegen der vorzeitigen Abreise ausfällt. Ein Rücktrittsrecht haben bei höherer Gewalt aber auch die Reiseanbieter. Wenn sie ihre Gäste nach Hause bringen, haben die Urlauber zwar Anspruch auf Rückerstattung des anteiligen Preises. Werden sie mit teuren Linien- oder gar Militärmaschinen ausgeflogen, müssen sie sich jedoch laut Gesetz zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Im Einzelfall ist dies allerdings eine Frage der Kulanz der Anbieter.

Ausharren: Wer im Urlaubsgebiet bleibt und deswegen auf die zugesagte Verpflegung, Unterbringung oder auch auf gebuchte Ausflüge verzichten muss, hat für die verbleibende Zeit Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises. Dies gilt trotz höherer Gewalt, denn für Reisemängel haftet der Reiseveranstalter verschuldensunabhängig. Anders beim Gepäck: Hier haftet kein Veranstalter bei Schäden oder Verlust durch höhere Gewalt

Rücktrittsversicherung: Die Versicherung zahlen im Fall von Naturkatastrophen generell nicht. Sie deckt nur bestimmte persönliche Risiken des Versicherten ab.


Quelle

Antwort #1
am: 27. August 2007, 06:28:24

Barbara06

  • Gast
Guten Morgen ! :sun:

Ich hab das gestern auch im Fernsehen gesehen-die Urlauber übernachten sogar
am Strand.... :o :o

LG babs bluemchen

Antwort #2
am: 27. August 2007, 07:01:12

Offline Reni

  • Uzmanlar....!
  • Ehrenmitglied des Forums! Mutterreni!
  • ****
  • 5264
Hallo und guten Morgen :love:

ich habe selbst schon sowas mitgemacht, in Australien, sowas ist die Hölle, ich war auf gepackten Koffer gesessen.
Aber bis in unser ortsteil ist es doch nicht gekommen.Gott sei dank. :dance:

LG Reni :D
Ich habe keine Macken! Das sind Special Effects !!!

Antwort #3
am: 27. August 2007, 09:05:56

Ute70

  • Gast
Heute morgen habe ich auch Bilder von den verheerenden Bränden gesehen  :o.

Was mich auf die Palme bringt: für jeden Sch..... hat unsere Regierung Geld übrig, aber die Bundeswehr wird erst 2 Tage später, nachdem es dort schon lichterloh brennt, mit Löschhubschraubern ins Katastrophengebiet geschickt  :klatsch: :motz: .

Hier noch ein Bericht von heute: Waldbrände bei Olympia

LG Ute

Antwort #4
am: 27. August 2007, 13:21:52

Barbara06

  • Gast

Dresden (dpa/tmn) - Urlauber können trotz der Brände auf dem Peloponnes und auf Euböa in der Regel nicht von ihrer Pauschalreise zurücktreten. «Dazu muss eine Reise erheblich erschwert, beeinträchtigt oder bedroht sein.»
Das sagt Ronald Schmid, Professor für Reiserecht an der Technischen Universität Dresden. «Es muss eine Gefährdung mit 50-prozentiger Wahrscheinlichkeit vorliegen.» Diese Voraussetzungen sind nach Einschätzung von Schmid in den betroffenen Gebieten derzeit nicht gegeben.

«Wenn nicht gerade Rauchschwaden über das Urlaubsgebiet ziehen, gibt es keine Möglichkeit einer Stornierung», sagte Prof. Schmid. Auch die Möglichkeit, kostenlos umzubuchen, müsse Kunden dann nicht gewährt werden. Das sei zum Beispiel nur dann der Fall, wenn die Beweglichkeit von Urlaubern in der Ferienregion stark eingeschränkt ist oder die Versorgung mit Lebensmitteln nicht gewährleistet werden kann.


Quelle : general-anzeiger-bonn

Antwort #5
am: 27. August 2007, 15:16:17

Offline Bienchen

  • Uzmanlar....!
  • ****
  • 3356
  • Ein Zwilling kommt selten allein - wir sind Zwei
Was mich an dem ganzen aufregt: Sind 60 Tote denn nicht genug um von einer Gefährdung auszugehen?  :o

Wenn in einem anderen Land nur ein Pieps losgeht, dann gibt es Reisewarnungen, hier aber nicht.  :motz: Da stelle ich mir doch die Frage, wer davon profitiert, dass es keine gibt?  ::) Aber dann evtl. die ganzen Urlauber irgendwann als Notfall rausholen müssen. Das kostet ja wohl ein vielfaches mehr!  :-\

Ist nur meine Meinung dazu. Aber gestern abend in der Tagesschau und im Brennpunkt, die Bilder sprachen wohl für sich!  :'(

LG Bienchen  :love:
Was immer auch geschieht: Nie sollt Ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man Euch zieht, auch noch zu trinken! (Erich Kästner)

Antwort #6
am: 27. August 2007, 15:57:14

Barbara06

  • Gast
Hallo Bienchen ! :love:

Bin ganz Deiner Meinung ! Und da es sich wohl in den meisten Fällen um Brandstiftung handelt
ist eh nicht absehbar,wo es als nächstes brennt ! Ergo: Man kann ja ruhig die Touris losschicken-wird schon gut gehen.... :ironie: :klatsch: :klatsch: :motz:


LG Babs bluemchen

Antwort #7
am: 28. August 2007, 04:18:58

Offline Ute13

  • Uzmanlar....!
  • Profil
  • ****
  • 5294

Katastrophe in Griechenland - Reiseveranstalter zeigen sich unbeeindruckt

Trotz der Brände in Teilen Griechenlands sollen Reisen in die betroffenen Regionen in den kommenden Tagen wie geplant stattfinden. Nach Angaben der großen Veranstalter werden keine Sonderregelungen für Stornierung oder Umbuchung angeboten.

hier geht es weiter

Antwort #8
am: 28. August 2007, 07:41:45

Ute70

  • Gast
Ute da bleibt mir ehrlich gesagt die Spucke im Hals stecken.
Wie kann man nur so profitgeil sein  :motz: :motz:? Was sind ein paar Menschenleben
gegen eine volle Kasse  :box: :klatsch: ?
Das ist nur noch traurig  :'(.

LG Ute

Antwort #9
am: 28. August 2007, 08:06:35

Offline Ute13

  • Uzmanlar....!
  • Profil
  • ****
  • 5294
Hallo Ute,

ich finde auch, das man hier Sonderregelungen für Stornos machen sollte.
Es wird sicherlich Urlauber geben, die unter den Bedingungen lieber woanders ihren Urlaub verbringen wollen.
Man ist doch sonst, wenn es die Türkei betrifft, recht schnell dabei, wenn ich z. Bsp. an die Vogelgrippe denke

Lg.

Ute

Antwort #10
am: 28. August 2007, 08:17:47

Edgar

  • Gast
Die Touristen sollten mal nicht so hysterisch sein. Ein heißer Urlaub unter feurigen Südländern in einem brandneuen Hotel ist doch kein Grund für eine Stornierung.

 :ironie: