"Es ist überall die Hölle"
Die Feuerwalze hat den Ort Olympia überrollt. Die antiken Stätten stehen noch - doch die Schäden sind immens. Das Inferno auf dem übrigen Peloponnes tobt ungebremst, es lässt nur verbrannte Erde zurück. Viele haben alles verloren.
Kündigung: Eine Reise kann wegen höherer Gewalt storniert werden. Höhere Gewalt liegt vor, wenn der Urlaub durch ein außergewöhnliches Ereignis "erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt" ist und dies zum Zeitpunkt der Buchung nicht absehbar war, wie die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich, erklärt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2002 (AZ: X RZ 147/01) können Urlauber ihre Reise schon dann kündigen, wenn eine Gefährdung am Urlaubsort mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
Offizielle Sicherheitshinweise: Ein Indiz für höhere Gewalt sind auch die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Bisher bittet das Amt lediglich Reisende wegen der teilweise verheerenden Waldbrände in Süd- und Südosteuropa, die Medien aufmerksam zu verfolgen und den Weisungen der örtlichen Sicherheitskräfte Folge zu leisten.
Vorzeitige Rückkehr: Während Urlauber vor Reiseantritt bei gefährlichen Situationen im Reiseland kostenlos stornieren können, müssen sie bei einer Kündigung während der Reise die bis dahin erbrachten Leistungen bezahlen. Erstattet wird, was wegen der vorzeitigen Abreise ausfällt. Ein Rücktrittsrecht haben bei höherer Gewalt aber auch die Reiseanbieter. Wenn sie ihre Gäste nach Hause bringen, haben die Urlauber zwar Anspruch auf Rückerstattung des anteiligen Preises. Werden sie mit teuren Linien- oder gar Militärmaschinen ausgeflogen, müssen sie sich jedoch laut Gesetz zur Hälfte an den Kosten beteiligen. Im Einzelfall ist dies allerdings eine Frage der Kulanz der Anbieter.
Ausharren: Wer im Urlaubsgebiet bleibt und deswegen auf die zugesagte Verpflegung, Unterbringung oder auch auf gebuchte Ausflüge verzichten muss, hat für die verbleibende Zeit Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises. Dies gilt trotz höherer Gewalt, denn für Reisemängel haftet der Reiseveranstalter verschuldensunabhängig. Anders beim Gepäck: Hier haftet kein Veranstalter bei Schäden oder Verlust durch höhere Gewalt
Rücktrittsversicherung: Die Versicherung zahlen im Fall von Naturkatastrophen generell nicht. Sie deckt nur bestimmte persönliche Risiken des Versicherten ab.
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