Nur ein geringer Teil der Reisemängel-Klagen, die vor Gericht kommen, geht zugunsten der Reisenden aus. Die Richter stellen sich meistens auf den Standpunkt: Der Reisende muss sich vorher überlegen, worauf er sich einlässt.
Ein Ägypten-Tourist klagte, weil eine Schiffsreise auf dem Nil in umgekehrter Richtung als vorgesehen stattgefunden hatte.
Urteil: Kein Mangel
Bei einer sogenannten Joker-Reise buchte ein Reisender ein Hotel der einfachsten Touristenklasse ohne konkrete Lageangabe: Es lag in einer Flugschneise.
Urteil: Kein Mangel
Beschwerde eines Gastes, der für seine Costa-Rica-Reise die einfachste Art der Unterbringung gewählt hatte: zwischen elf und 17 Uhr wurde täglich das Wasser abgestellt.
Urteil: Kein Mangel
Eine Baustelle vor dem Ferien-Bungalow beendete jeden Morgen um sieben Uhr die Nachtruhe.
Urteil: 30 Prozent Preisnachlass
Ein Urlauber hatte mit einem ihm unbekannten Mitreisenden ein Doppelzimmer gebucht, der sich dort mit einer Prostituierten vergnügte.
Urteil: Kein Reisemangel, der die Rückreise rechtfertigt - Veranstalter muss nur anderes Zimmer besorgen
Ein Reisender konnte auf Mallorca kein Auge zutun, weil ihn der nächtliche Discothekenlärm am Schlaf hinderte. Der Reisekatalog hatte allerdings "Tanzunterhaltung" erwähnt.
Urteil: Kein Mangel
In einem spanischen Fischerdorf wurden die Kläger jeden Morgen vom Glockenläuten geweckt.
Urteil: Kein Mangel
Die Chartermaschine für einen einwöchigen Zypern-Urlaub startete mit 17 Stunden Verspätung.
Urteil: 245 Mark Schadensersatz
Ein Kreta-Urlauber störte sich am steinigen Strand.
Urteil: Kein Mangel - "Mittelmeer ist nicht Nordsee"
In einem Hotel zog sich eine Ameisenstraße direkt neben dem Bett hin.
Urteil: 25 Prozent Preisnachlass
In einem Hotel in Tunesien tummelten sich Kakerlaken im Hotelzimmer.
Urteil: Kein Reisemangel
Ein Karibik-Reisender zog sich eine Fischvergiftung zu.
Urteil: Kein Reisemangel - "allgemeines Lebensrisiko"
Ein Gast in einem Fünf-Sterne-Hotel fühlte sich von "einfach strukturierten" Mitreisenden belästigt: Sie rülpsten und hatten Körpergeruch.
Urteil: Kein Reisemangel - "bloße Unannehmlichkeit"
Eine Familie hatte zwei Doppelzimmer gebucht, bekam aber eine Hotelsuite, bestehend aus einem Doppelzimmer, einem Schlafraum und einem Bad.
Urteil: 20 Prozent Preisminderung
Ein Urlauber erhielt ein 150 Kilometer vom gebuchten Hotel entferntes Ausweichquartier.
Urteil: Entschädigung für ",vertanen Urlaub"
Ein Reisender machte auf einer Trekking-Tour durch Tibet mit Atembeschwerden schon beim Vorbereitungstest schlapp, der Reiseleiter schloss ihn deshalb von der größeren Tour aus.
Urteil: Kein Reisemangel - "Binsenweisheit, dass in derartigen Höhen die Luft dünn ist"
In einem Drei-Sterne-Hotel in Playa de Palma auf Mallorca herrschte im Speisesaal Rauchverbot.
Urteil: Kein Reisemangel
Quelle :
http://www.focus.de/D/DR/DR02/DR02C/dr02c.htm