Es wirkt eher wie ein Thema für eine Comedy-Serie oder einen lustigen Zeichentrickfilm, doch wurde das Thema "Herunterfallende Kokosnüsse" nun in der Tat zum Grund einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Wie die Berliner Morgenpost berichtet, mußte sich das Oberlandesgericht Koblenz unter AZ.: 5 U 766/09 mit der Frage auseinandersetzen, ob Kokosnüsse, die "alle paar Minuten zu Boden krachten", wirklich als ein Reisemangel anzusehen sind.
Ob die Richter während der Verhandlung häufig schmunzeln oder gar lachen mußten, bleibt in dem Bericht der Berliner Morgenpost unerwähnt. Fest steht, daß sie angesichts der Forderungen des Klägers abwinkten.
Den Richtern zufolge handelte es sich bei den herunterfallenden Kokosnüssen, die den Urlauber störten, um "landestypische" oder "ortsübliche" Beeinträchtigungen, die man hinnehmen müsse.
Außerdem hatte der Kläger auch einen Formfehler begangen, da er darauf verzichtete, die "Beeinträchtigung" beim Reiseleiter als Vertreter des Reiseveranstalters zu rügen. Er hatte sich lediglich an die Hotelleitung gewandt, was in einem solchen Falle nicht ausreicht.
Wie es das Gericht ganz ernst angesichts der eher lustigen Beschwerde ausführte, muß der Urlauber den Reiseveranstalter informieren, damit dieser eine Chance habe, den gerügten Reisemangel zu beseitigen. Der Reiseveranstalter hätte also wohl die Möglichkeit haben müssen, die Kokosnüsse prophylaktisch abzuernten…
Quelle : Tourexpi