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Autor Thema: Ihr Recht im Winterurlaub  (Gelesen 1503 mal)

0 Antworten am Ihr Recht im Winterurlaub
am: 22. Dezember 2009, 11:48:17

Barbara06

  • Gast
Lawinengefahr, Alkoholverbot auf der Piste, Unfall beim Skifahren oder kein Schnee? Was tun, wenn die Bindung falsch eingestellt war? Hier gibt's die wichtigsten Anworten rund um den Winterurlaub.

Rechtsanwalt Kay P. Rodegra beantwortet die wichtigsten Fragen zum Winterurlaub. Alle Jahre wieder gehen über vier Millionen Deutsche in den Winterurlaub. Doch leider endet das Skivergnügen allzuoft beim Arzt oder es kommt zu einem Streit, womöglich geht es gar so tragisch aus wie beim Unfall des ehemaligen thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus. Dann sieht man sich vor Gericht wieder. Rechtsanwalt Kay P. Rodegra, Experte für Reiserecht, hat zusammengestellt, welche Rechte Sie im Skiurlaub haben.

Gilt das Reisevertragsrecht auch im Winter?

Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen Sommer- und Winterurlaub. Kommt es zu Reisemängeln, hat man ebenfalls Anspruch auf Preisminderung oder bei gravierenden Mängeln auch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Das Pauschalreiserecht gilt aber nur, wenn mindestens zwei Hauptleistungen bei einem Veranstalter gebucht werden, also etwa Transport und Unterkunft.

Wie sieht es aus, wenn man nur eine Ferienwohnung mietet?

Wird über einen Reiseveranstalter eine Ferienwohnung gebucht, gilt - obwohl es nur eine Leistung ist - ebenfalls das Pauschalreiserecht. Wer direkt beim Vermieter bucht oder nur ein Hotel reserviert, schließt keinen Reisevertrag, sondern einen Miet- oder Beherbergungsvertrag. Die Rechte des Kunden sind dann nicht so umfangreich wie bei einer Pauschalreise.

Haftet der Veranstalter, wenn im Skiort kein Schnee liegt?

Nein. Wetter und Witterung gehören zum allgemeinen Lebensrisiko. Anders sieht es aus, wenn der Veranstalter im Katalog ausdrücklich mit einer Schneegarantie wirbt. Wenn die Skihänge dann grün sind, kann man den Reisepreis mindern oder sogar den Reisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels kündigen - und bekommt sein Geld zurück.

Wer haftet, wenn der Skiort wegen Lawinenabgangs oder Straßensperren nicht erreichbar ist?

In diesem Fall können beide Vertragspartner, also der Kunde und der Veranstalter, die Pauschalreise wegen höherer Gewalt kündigen. Der Kunde bekommt den Reisepreis zurück. Individualreisende können den Mietvertrag mit dem Hotel bzw. der Ferienwohnung ebenfalls kündigen, wenn eine konkrete Lawinengefahr mit Gefährdung des Wintersportortes besteht (meist Warnstufe 5). Wenn wegen der aktuellen Schneesituation der Ort nicht erreichbar ist, werden Mieter bzw. Hotelgast von ihrer Zahlungspflicht befreit.

Wer haftet bei Skiunfällen?

Der Wintersportler trägt sein eigenes Risiko. Wer im Urlaub Ski fährt, geht das Risiko ein, sich zu verletzen. Jeder Wintersportler muss seine fahrerischen Fähigkeiten selbst einschätzen können und bei der Wahl seiner Pisten Sorgfalt walten lassen. Selbstüberschätzungen gehen zu seinen Lasten. Der internationale Ski-Verband hat Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder aufgestellt, die im Internet unter www.skionline. de/fisregeln stehen (die gibt es auch für Langläufer). Wer diese nicht beachtet und dadurch einen Unfall verursacht, muss dem anderen seinen Schaden ersetzen, also für Körper- und Sachschäden aufkommen. Jeder Wintersportler sollte deshalb unbedingt eine Haftpflichtversicherung abschließen, weil Personenschäden schnell in die Zigtausende Euro gehen können.

Welche Versicherungen sind generell für Wintersportler empfehlenswert?

Für den Winterurlaub sind neben einer privaten Haftpflichtversicherung eine private Unfallversicherung und - bei entsprechendem Reiseziel - eine Auslandskrankenversicherung empfehlenswert.

Welches Recht wird angewandt?

Passiert der Unfall in einem deutschen Skigebiet, gilt deutsches Recht. Kommt es im Ausland zu einem Unfall zwischen einem in Deutschland lebenden Skifahrer und einem Wintersportler mit einem anderen Wohnsitzstaat, unterliegen Ansprüche dem Recht des Staates, in dem die Handlung vorgenommen wurde.

Gilt auf der Piste Alkoholverbot?

Ein Verbot gibt es nicht. Aber Skifahrer müssen sich jederzeit unter Kontrolle haben. Wer zu viel Alkohol oder auch Drogen konsumiert hat, kann von der Piste verwiesen werden. Schlimmer sieht es bei einem Unfall aus: Wer einen anderen alkoholbedingt verletzt, riskiert nicht nur eine härtere Strafe, sondern auch Ärger mit seiner Haftpflichtversicherung und muss möglicherweise den Schaden selbst bezahlen.

Kann man sich auf der Skipiste auch strafbar machen?

Ja. Wer einen anderen bei einem Unfall auf der Piste verletzt oder sogar tötet, muss mit einer Strafe rechnen. Auch wegen unterlassener Hilfeleistung kann man sich strafbar machen, wenn man einem verletzten Skifahrer nicht hilft. Und für Skifahrer genauso wie für Snowboarder gilt: Wer in einen Unfall verwickelt ist, darf nicht einfach weiterfahren. Man muss anhalten und seine persönlichen Daten mitteilen.

Wer haftet bei vereisten Pisten?

Dem Pistenbetreiber sind vereiste Pisten, teilweise sichtbare Grasnarben, Baumwurzeln oder auch vereinzelt kleine Steine nicht anzulasten. Ebenso sind Buckel, Senken und Eissammlungen auf Pisten als Normalität hinzunehmen. Der Pistenbetreiber muss aber entsprechende Sicherungen treffen, um den Skifahrer vor unvorhersehbaren Gefahren (z.B. Pfeiler, Schneekanonen) zu schützen.

Wenn die Skibindung falsch eingestellt wurde und es kommt deswegen zu einem Sturz - wer haftet dann?

Kommt es wegen einer fehlerhaften Einstellung der Sicherheitsbindung zum Sturz mit Verletzungsfolgen, beispielsweise wegen Nichtauslösung oder umgekehrt wegen Öffnung der Bindung ohne jegliche Gefahrensituation, besteht eine Haftung des Fachbetriebs. Allerdings muss die Kausalität zwischen fehlerhafter Einstellung der Bindung und den Sturzfolgen bewiesen werden - und das ist meist schwierig. Der Skifahrer trägt aber eine Mithaftung, wenn er bei den Angaben zu Fahrkönnen, Gewicht und Körpergröße falsche Angaben gemacht hat, so dass daraus eine fehlerhafte Einstellung der Bindung resultiert.

Quelle : op-online.de


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