Was man im Zeitalter des Massentourismus hinnehmen muss HALLE/MZ. Wer dorthin reist, wo auch viele andere an Stränden und auf Skipisten Erholung suchen, der muss nach Ansicht deutscher Juristen manche Unannehmlichkeit klaglos hinnehmen. Denn wir befinden uns im gern zitierten Zeitalter des Massentourismus, und deswegen dürfen Service und Komfort auch gerne mal knapp bemessen sein. Dazu gehören Flugverspätungen ebenso, wie allerlei störende Gerüche und Geräusche.
Als ein Urlauber sich beispielsweise über lauten Straßenverkehr und die nächtliche Animation vom Hotel nebenan beschwerte, musste er sich von Richtern belehren lassen: Er habe ja "nicht ausdrücklich" eine ruhige Lage gebucht. Und im Übrigen entspreche solcher Radau "den üblichen, mit dem Massentourismus verbundenen Lärmbelästigungen". Düsseldorfer Juristen sahen "im Zeitalter des Massentourismus" auch kein Problem darin, als Urlauber im Hotelpool auf eine muffige, trübe Brühe samt Fettaugen blickten.
Und beim Essen gilt: Wo große Gruppen gleichzeitig ihren Hunger stillen, da darf das Geschirr gelegentlich verschmutzt oder das Essen "einheitlich" sein. Ein Ärgernis bei Pauschalreisen sind um Stunden verschobene Hin- oder Rückflüge. Urlauber sollen sich damit abfinden, schließlich behalten sich Veranstalter in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen solche "Flugzeitverlegungen" sogar ausdrücklich vor. Und Juristen geben ihnen neuerlich oft Recht. Düsseldorfer Richter erklärten, bei Urlaubsflügen würden "Flugzeiten nicht im Vordergrund stehen". Kurzzeitige Flugzeitenänderungen müssten hingenommen werden, damit die Veranstalter ihre Ferien-Flieger besser auslasten könnten. Flugzeitenänderungen am An- oder Abreisetag ohne "Verlust der Nachtruhe" seien kein Grund zur Klage.
Doch Reiserecht-Experten wie Professor Ronald Schmid widersprechen dem entschieden. Schmid: "Fluggäste haben einen Anspruch darauf, dass vereinbarte Flugzeiten auch eingehalten werden."
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