Die Bundesrepublik darf Bürgern die Reise in unsichere Länder verbieten und die Gültigkeit von Reisepässen entsprechend einschränken. Drohen ein hohes Entführungsrisiko und damit Lösegeldforderungen an Deutschland, ist ein Reiseverbot rechtens.Das entschied das Stuttgarter Verwaltungsgericht mit Eilbeschluss, wie die Behörde am Dienstag (23. März) mitteilte. (Az:: 11 K 67/10). Eine 45 Jahre alte Frau aus der Region Stuttgart war Ende 2009 aus Kenia nach Deutschland abgeschoben worden, kündigte aber an, umgehend erneut auf eigene Faust und uneskortiert nach Afrika reisen zu wollen. Ihr Ziel: Somalia - und zwar in ein Gebiet, das im wesentlichen von radikal-islamischen Milizen kontrolliert wird, die enge Verbindungen zum Terrornetz El Kaida pflegen sollen. Die Passbehörde entzog ihr daraufhin den Reisepass und drohte mit Zwangshaft.
Den Reisepass zu entziehen sei zwar «unverhältnismäßig» gewesen, entschied das Gericht. Ein Eintrag, wonach der Reisepass einstweilen nicht für Somalia sowie die Nachbarstaaten Kenia, Äthiopien, Eritrea, Djibuti und Jemen gilt, sei aber in Ordnung. Schließlich liege das Entführungsrisiko dort «bei nahezu 100 Prozent». Immer wieder würden dort Ausländer entführt. Lösegeldforderungen gegen die Bundesrepublik seien sehr wahrscheinlich. Damit stehe der Staat selbst in der Gefahr zum Opfer einer Nötigung von Verfassungsorganen zu werden.
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