Pauschalveranstalter dürfen im begrenzten Rahmen auch im Katalog mit flexiblen Preisen arbeiten. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof anlässlich einer Klage gegen TUI. Ausdrücklich erlaubt sind damit bis zur Buchung Flughafenzuschläge und -abschläge von maximal 50 Euro. Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.
Konkret ging es ihr um Preisangaben in einem Prospekt für Pauschalreisen vor allem an die Costa del Sol. In dem Prospekt hatte TUI darauf verwiesen, dass sich der Reisepreis je nach Buchungszeitpunkt und Abflughafen um bis zu 50 Euro pro Flugstrecke erhöhen oder ermäßigen könnte. Das Landgericht Hannover hatte TUI zunächst antragsgemäß verurteilt, das Oberlandesgericht Celle wies die Klage dagegen ab.
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