29. September 2024, 08:29:40

Reiseland Türkei - Deine Infocommunity!


Autor Thema: Veranstalter muss Frist für Reiseabsage klar nennen  (Gelesen 838 mal)

0 Antworten am Veranstalter muss Frist für Reiseabsage klar nennen
am: 30. April 2010, 10:23:17

Barbara06

  • Gast
Ravensburg - Reiseveranstalter müssen ihren Kunden deutlich sagen, bis wann sie spätestens eine Gruppentour absagen, bei der die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.


Ein versteckter Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) reicht dafür nicht, entschied das Landgericht Ravensburg (Az.: 8 O 92/09 KfH 2). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.

Im verhandelten Fall ging es um eine 18-tägige Abenteuerreise nach Mittelamerika, bei der die Mindestteilnehmerzahl auf vier Touristen festgelegt wurde. Vorgestellt wurde die Reise auf der Webseite eines Reisebüros. Dessen AGB sahen vor, dass die Tour auch noch zwei Wochen vor dem geplanten Starttermin vom Veranstalter abgesagt werden durfte, wenn es keine vier Buchungen geben sollte.

Auf diese Frist wies das Unternehmen online in seinen AGB hin. Ob ein solches Vorgehen grundsätzlich überhaupt möglich ist, ließ das Gericht offen. Es bemängelte allerdings, dass es im Werbetext zur Vorstellung der Mittelamerika-Reise weder einen Hinweis auf die Frist noch einen Link auf den entsprechenden AGB-Abschnitt gegeben habe. Der Kunde habe aber einen Anspruch darauf, «deutlich lesbare, klare und genaue Angaben» dazu zu erhalten, bis wann eine Reise wieder abgesagt werden könnte, weil es nicht genügend Teilnehmer gibt.


Quelle


There are no comments for this topic. Do you want to be the first?