Ein Reisebüro muss ihm bekannte Änderungen von Flugzeiten dem Passagier mitteilen und "trägt die Beweislast für die Erfüllung dieser Pflicht". Mit diesem Kernsatz haben Hamburger Richter die Mitverantwortung des Reisevermittlers auch bei Flugreisen deutlich gemacht. Nur auf dem Rücken des Vertriebs wollen die Juristen die Sache aber nicht austragen: Nach einem Urteil, auf das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht jetzt hingewiesen hat, haben Reisende mitunter ein Mitverschulden von 30 Prozent. So bei einem Fall vor dem Amtsgericht Hamburg, bei dem die Flugreise Monate im voraus gebucht wurde. Der Reisende hätte sich auch "selbst über Flugzeitenänderungen informieren" müssen, betont das Gericht (AG Hamburg-Altona, Az.: 316 C 151/09).
Quelle : Touristik-aktuell
Wie gut das wir uns da auf die Mel verlassen können !!
Und das nicht nur bei Zeitänderungen !
Wisst Ihr noch wie die TUI mich einen Tag vor Abflug auf einen anderen Flughafen umbuchen wollte?? Wäre die Mel nicht gewesen wäre ich wohl kopfüber hineingeschreddert

und so durfte ich 2 tage länger bleiben auf Kosten der TUI !

:love: