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Autor Thema: Mit «Rail & Fly» haftet Veranstalter bei Bahn-Verspätung  (Gelesen 1901 mal)

4 Antworten am Mit «Rail & Fly» haftet Veranstalter bei Bahn-Verspätung
am: 10. Juli 2010, 05:19:52

Barbara06

  • Gast

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wenn ein Reiseveranstalter ein «Rail & Fly-Ticket» anbietet, ist die Anreise zum Flughafen ein Teil des Reisevertrags. Verpasst ein Urlauber wegen einer erheblichen Verspätung der Bahn seinen Flieger, haftet der Veranstalter für die Folgen.

Das gilt zum Beispiel dann, wenn der Kunde nicht in den Urlaub fliegen kann und den Reisepreis zurückverlangt. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden (Az.: 2-24 S 109/09), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».

In dem Fall hatte der Kläger eine Pauschalreise nach Venezuela gebucht und vom Veranstalter ein «Rail & Fly-Ticket» bekommen. Damit fuhr er von seinem Heimatort zum Flughafen in Frankfurt. Er plante die Abfahrt so, dass er drei Stunden vor dem Abflug ankommen würde. Wegen einer erheblichen Verspätung der Bahn traf er aber erst eine Dreiviertelstunde vor dem Abflug ein und wurde am Check-in-Schalter abgewiesen. Weil es keinen aufpreisfreien Alternativflug gab, verzichtete der Kunde auf den Urlaub.

Der Veranstalter verlangte von ihm Stornokosten in Höhe von 90 Prozent des Reisepreises - zu Unrecht, entschied das Gericht. Denn die Verspätung der Deutschen Bahn sei dem Veranstalter zuzurechnen. Auch dass in dessen Prospekt der Satz «Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise selbst verantwortlich» stand, ändere daran nichts. Diese Formulierung sei «kein wirksamer Haftungsausschluss».

Quelle : SZ


Und was ist wenn ich mir separat ein Rail & fly-Ticket dazukaufe?? Sprich wenn es nicht im Preis mit drin ist??

Antwort #1
am: 10. Juli 2010, 05:58:48

Offline Arkadas

  • Uzmanlar....!
  • ****
  • 7682


Und was ist wenn ich mir separat ein Rail & fly-Ticket dazukaufe?? Sprich wenn es nicht im Preis mit drin ist??


Ich würde mich im Traum nicht auf die DB verlassen um einen Flieger zu bekommen! Höchstens mit Übernachtung im Abflugort!
Ich habe nur einmal im Leben die S-Bahn zum Flughafen genutzt um nach Düsseldorf zu kommen. Prompt blieb der Zug im Flughafentunnel stehen! Keine große Gefahr des Zu Spät Kommens, aber für mich als Pünktlichkeitsfanatiker ein Alptraum!

Werner

Antwort #2
am: 10. Juli 2010, 07:34:43

DeJe

  • Gast
Babs, wenn du dir das R&F Ticket dazu kaufst, wird wohl entscheidend sein, ob es Bestandteil des Reisevertrages wird oder ob du einen separaten Vertrag (Ticket) bekommst. Für unsere baldige Sulawesireise haben wir z.B. auch das Ticket dazu gekauft, es ist aber ein Baustein der Reise und steht mit im Vertrag, also muss der Veranstalter auch haften.

Antwort #3
am: 10. Juli 2010, 07:36:18

Barbara06

  • Gast
Aha,danke DeJe ! bluemchen

Fällt mir gerade noch ein: Wenn ich nun Bausteine gebucht habe hätt ich somit schlechte Karten,oder?



Antwort #4
am: 10. Juli 2010, 08:15:04

DeJe

  • Gast
Das kommt darauf an, was du unter Bausteine verstehst. Hast du z.B. Flug extra gebucht mit R&F und das Hotel direkt . Wird der Veranstalter des Fluges auch nur für den Flug haften. Man kann aber bei einem Veranstalter auch Bausteine buchen(Flug, Hotel, Zwischenstopps, Tauchpakete.....)z.B. bei Meiers oder wie wir bei Schöner Tauchen da bekommt man am ende dann einen Gesamtvertrag, dann haftet der Veranstalter natürlich für alles.