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Autor Thema: Unklar formulierte Reiseunterlagen, Geld zurück!  (Gelesen 1408 mal)

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am: 20. Juli 2010, 07:51:10

Barbara06

  • Gast
Bei unklar formulierten Reiseunterlagen, so das Landgericht Nürnberg-Fürth, können Reiseveranstalter zur Rückerstattung des Reisepreises verurteilt werden.

Zur Rückerstattung des Reisepreises hat das Landgericht Nürnberg-Fürth laut einer Mitteilung der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. einen Reiseveranstalter verurteilt, dessen Kunde die Angaben zum Abreisezeitpunkt mißinterpretiert hatte (AZ.:15 S 9612/09).

Grund der Unklarheit war die Angabe zur Abfahrt eines Transferbusses ab Bamberg am 03.03.2009 um 20:30 Uhr, zu der es den Zusatz gab: "Bei Abfahrten zwischen 17:00 und 23:59 Uhr sind im Regelfall die Abfahrten am Vorabend". Der Urlauber, der eine Reise nach Madeira für fast 2.000 Euro gebucht hatte, hätte bereits am 02.03.2009 mit dem Bus abfahren müssen, da sein Flug am 03.03.2009 bereits um 04:00 Uhr morgens begonnen hätte. Wahrlich für den Laien nicht leicht zu verstehen!

Nach dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth müssen sich Reiseveranstalter in Zukunft wohl mehr Mühe geben, denn der Richter begründete sein Urteil mit den Worten: "Bei einer Pauschalreise stellt auch die Organisation der Reise und die Information darüber eine vertragliche Hauptpflicht des Reiseveranstalters dar. Der Reiseveranstalter muß dem Reisenden die Informationen über Reisezeiten eindeutig und unwidersprüchlich mitteilen." 

Tut er das nicht, ist die Reise mangelhaft und der Kunde berechtigt, zu kündigen. So sei die Sachlage hier, denn der Kläger hätte nur durch einen Vergleich der Abflugzeit mit der Abfahrtszeit des Busses schließen können, daß eine dieser Zeiten nicht stimmt.


Quelle : Tourexpi


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