Das Landgericht Dortmund verurteilte ein Familie zu 17.000 Schadenersatz für das Herabsetzen des Alters ihrer Kinder bei Reisen.
Eltern sollten bei Reisen auch nicht schummeln, wenn es um das Alter ihrer Kinder geht. Wer den Nachwuchs bei der Urlaubsbuchung gezielt jünger macht, muß für die Trickserei teuer bezahlen, wie das Landgericht Dortmund entschied (Aktenzeichen: 3 O 172/08).
Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar acht Jahre lang immer wieder Ferien in Clubanlagen eines deutschen Veranstalters gemacht. Um einen besseren Preis zu bekommen, veranschlagte es das Alter der drei Kinder immer deutlich unter dem tatsächlichen. Bei der letzten Reise an die türkische Riviera machte der Vater aus zwei bereits Volljährigen kurzerhand Vorschulkinder.
Der achtjährige Sohn wurde drei Jahre jünger gemacht. Als der Kleine wegen einer Verletzung ins Krankhaus mußte, nahm die Reiseleitung Kontakt mit den Eltern auf. Der Schwindel flog auf. Ein klarer Fall von Betrug, urteilten die Dortmunder Richter. Der Mann hatte sich bei insgesamt 16 Reisen auf diese Weise Rabatt erschlichen. Den Schaden von über 17.000 Euro mußte die Familie mit den Dauer-Kleinkindern ersetzen.
Quelle thumbsup :-X