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Autor Thema: Reisebüros haften nicht wie Veranstalter für Mängel  (Gelesen 1237 mal)

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am: 01. Oktober 2010, 06:25:55

Offline Ute13

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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Haftung von Reisebüros bei Pannen eingeschränkt. Eine Klägerin musste eine komplette Reise ohne ihr Gepäck bestreiten - doch zumindest vom Reisevermittler steht ihr dafür kein Schadensersatz zu, entschied das Gericht.

Karlsruhe - Reisebüros haften bei der Vermittlung individueller Kombi-Reisen nicht wie der Veranstalter. Das geht aus einem am Donnerstag verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor. Damit wurde die Klage einer Touristin endgültig abgewiesen, die sich bei einem Reisebüro eine kombinierte Flug- und Schiffsreise zusammenstellen ließ. Dabei wurde beim Hinflug ihr Koffer nicht transportiert. Erst nach Abschluss der Schiffsreise erhielt sie das Gepäckstück zurück.

Deshalb verlangte sie vom Reisebüro Schadensersatz wegen mangelbedingter Mehrkosten und Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Wie bereits das Landgericht Frankfurt wies nun auch der BGH die Klage der Frau ab. Das Reisebüro sei zwar Vermittler der individuell zusammengestellten Kombi-Reise gewesen, nicht jedoch Veranstalter.

Deshalb trage das Reisebüro auch nicht wie der Veranstalter die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Durchführung der einzelnen Leistungen. Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg lehnte der BGH ab. Der Wortlaut der europäischen Richtlinie zu Pauschalreisen sei eindeutig. Danach könne ein Reisebüro nach den konkreten Umständen als bloßer Reisevermittler eingestuft werden.

Aktenzeichen: Xa ZR 130/08
Quelle


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