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Autor Thema: Unfall bei Ausflug – Veranstalter haftet  (Gelesen 1123 mal)

0 Antworten am Unfall bei Ausflug – Veranstalter haftet
am: 13. November 2007, 19:29:24

Offline Ute13

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wie sieht es da mit den verkauften Ausflügen der Reiseveranstalter in der Türkei aus?
Was steht denn auf denen ihrer Bestätigung ???
Habe doch tatsächlich noch nie so einen Ausflug beim Reiseveranstalter im Hotel gebucht  ;D habe ich da eigentlich was verpaßt?

Der Veranstalter einer Pauschalreise kann auch für Unfälle bei Ausflügen haften, die er laut Katalog nur vermittelt. Entscheidend ist, wie er vor Ort vor dem Kunden auftritt.

Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Urteil. Maßgeblich sei, ob der Veranstalter den Eindruck erweckt habe, auch für die Ausflüge am Urlaubsort verantwortlich zu sein. Der Veranstalter könne sich dann nicht auf einen Hinweis im „Kleingedruckten“ berufen, in dem er lediglich als Vermittler ausgewiesen sei (Az.: 16 U 153/05).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadenersatzklage eines Ehepaares gegen den Veranstalter einer Pauschalreise statt. Das Paar hatte am Urlaubsort beim Reiseleiter einen Ausflug gebucht. Auf dem Ausflugticket fand sich das Logo des Veranstalters. Während des Ausflugs wurde das Ehepaar bei einem Unfall verletzt.

Der Veranstalter der Pauschalreise verweigerte den Schadenersatz mit Hinweis auf den Reisekatalog, in dem er nur als Vermittler der Ausflugsreisen genannt werde. Das OLG ließ diesen Einwand nicht gelten. Maßgebend sei, wie ein Kunde das Auftreten des Reiseveranstalters objektiv verstehen konnte. Das Logo auf dem Ticket habe den berechtigten Schluss zugelassen, der Reiseveranstalter sei auch für die Ausflüge verantwortlich.


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